Mehrere Ausschlagende - Obergrenze?

  • Ich habe an meinem Nachlassgericht folgendes Problem:
    Es gibt hier keine Obergrenze bei der Terminsvergabe für Ausschlagungen für die Anzahl der Ausschlagenden.
    Die Termine werden hier durch die Geschäftsstellen vergeben und am Terminstag kann es wirklich zu Überraschungen kommen, wenn der ganze Gang voll steht und man feststellt, dass da 21 Mann zu deinem Ausschlagungstermin kommen. :eek:
    In unseren Schreiben steht drin:

    "Es wird auf die Gebührenpflichtigkeit hingewiesen. Daher ist zu empfehlen, mit mehreren auszuschlagen."

    Die Empfehlung sollte m. E. nicht auf die Goldwaage gelegt werden... ich habe damit ein echtes Problem und wollte ein Kappungsgrenze für Termine vorschlagen.
    Ich möchte wissen, ob es irgendwo eine Rechtsvorschrift gibt, dass man in einem Termin unbegrenzt viele Antragsteller zur Ausschlagung drannehmen muss (damit die Gebühr nur einmal entsteht - der Bezirksrevisor freut sich bestimmt ;)). M. E. muss nur die Möglichkeit bestehen, beim NaG einen Termin zu bekommen oder man geht zum Notar, aber sind wir denn tatsächlich verpflichtet alle in einem Termin zu packen? :gruebel: Eine Dienstanweisung habe ich nämlich nicht gefunden.

  • In unseren Schreiben steht drin:

    "Es wird auf die Gebührenpflichtigkeit hingewiesen. Daher ist zu empfehlen, mit mehreren auszuschlagen."

    Lasst doch einfach diesen Satz weg....

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

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    Nachlasspfleger Thomas Lauk - http://www.thomaslauk.de

  • Den Satz würd ich ja auch am liebsten weglassen. Dann muss die Geschäftsstelle aber alle Dokumente im Schreibprogramm immer abändern bei der Benachrichtigung von der Ausschlagung und das ist mehr Aufwand.

  • Eine Obergrenze für die Anzahl der Beteiligten gibt's nach BeurkG (§ 1945 Abs. 2 BGB) nicht.
    Wenn man unbedingt will, kann man sagen "ich nehme aber immer nur 10 auf einmal" - dürfte dann aber ein Fall von § 21 GNotKG sein.

    Warum 21 GnotKG? Das Nachlassgericht hat doch nichts falsch gemacht, sondern vergibt Termine, die innerhalb der Frist sind, soweit als möglich oder wenn keine Termine mehr da sind, wird auf die Möglichkeit eines Notars verwiesen. Notar nehmen doch auch nicht 50 Antragsteller.
    Wie handhabt ihr das an euerm Nachlassgericht?

  • Dass Termine beim Rechtspfleger durch die Geschäftsstelle vergeben werden, habe ich noch nie gehört.

    Man stelle sich vor, die Geschäftsstelle würde für den Richter terminieren ...

    Außerdem würde ich mich nicht zum Sklaven irgendwelcher Schreibprogramme machen.

  • Cromwell: Das ist für mich auch alles neu. Komme von einer anderen Behörde und da vergibt der Rpfl die Termine. Aber gut, das ist hier halt so... ich will ja wenigstens das eine ändern. Das kann ja nicht angehen. Die Terminszeit reicht für soviele ja gar nicht aus, da haste schon den nächsten Termin. Brauch eben nur stichhaltige Argumente, wenn welche Bedenken äußern...

  • Notar nehmen doch auch nicht 50 Antragsteller.


    Wie kommst Du denn darauf?
    Wenn in einer Erbengemeinschaft 50 Mann sind, ein Grundstück verkauft wird und alle (plus Käufer) wollen kommen, dann wird halt im Hinterzimmer des "Goldenen Hirschen" beurkundet. Wenn ich hingehe und sage, dass (z.B.) in mein Beurkundungszimmer maximal 15 Personen passen und die anderen (welche?) sollen gefälligst daheim bleiben und nachgenehmigen, habe ich ein Problem weil ich damit (a) Personen gegen ihren Willen von der Beurkundung fernhalte und (b) zusätzliche Kosten, namlich für die Nachgenehmigung, verursache. (a) ist bei der Ausschlagung egal, (b) spielt sehr wohl eine Rolle.

    Ob man die Leute noch mit dem Kopf darauf stoßen muss, ist eine andere Frage.

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

  • Notar nehmen doch auch nicht 50 Antragsteller.


    Wie kommst Du denn darauf?
    Wenn in einer Erbengemeinschaft 50 Mann sind, ein Grundstück verkauft wird und alle (plus Käufer) wollen kommen, dann wird halt im Hinterzimmer des "Goldenen Hirschen" beurkundet. Wenn ich hingehe und sage, dass (z.B.) in mein Beurkundungszimmer maximal 15 Personen passen und die anderen (welche?) sollen gefälligst daheim bleiben und nachgenehmigen, habe ich ein Problem weil ich damit (a) Personen gegen ihren Willen von der Beurkundung fernhalte und (b) zusätzliche Kosten, namlich für die Nachgenehmigung, verursache. (a) ist bei der Ausschlagung egal, (b) spielt sehr wohl eine Rolle.

    Ob man die Leute noch mit dem Kopf darauf stoßen muss, ist eine andere Frage.

    Es geht nicht um "daheimbleiben" oder Zurückweisen, sondern darum dass die Kapazitäten des Raumes erschöpft sind und bei 5 Beurkundungen am Tag, man hier nicht die Räumlichkeiten wechseln kann, da alle Rpfl hier 5 Beurkundungen haben. Es ist dann z.B. ab 8 Leuten eine neuer Termin nötig.

  • Cromwell: Das ist für mich auch alles neu. Komme von einer anderen Behörde und da vergibt der Rpfl die Termine. Aber gut, das ist hier halt so... ich will ja wenigstens das eine ändern. Das kann ja nicht angehen. Die Terminszeit reicht für soviele ja gar nicht aus, da haste schon den nächsten Termin. Brauch eben nur stichhaltige Argumente, wenn welche Bedenken äußern...

    Du brauchst keine stichhaltigen Argumente. Du sagst, dass Du Deine Termine selbst vergibst und fertig. So weit kommt es noch, dass man sich gegenüber der Geschäftsstelle - oder irgend jemand anderem - für seine eigene Verfahrensweise rechtfertigen muss.

  • Es geht nicht um "daheimbleiben" oder Zurückweisen, sondern darum dass die Kapazitäten des Raumes erschöpft sind und bei 5 Beurkundungen am Tag, man hier nicht die Räumlichkeiten wechseln kann, da alle Rpfl hier 5 Beurkundungen haben. Es ist dann z.B. ab 8 Leuten eine neuer Termin nötig.


    Und warum sollten die Kostenfolgen die Ausschlagenden tragen?
    Was ist im übrigen mit den Sitzungssälen, stehen die nicht ausnahmesweise für "Großtermine" zur Verfügung? Scheint am "hiesigen" AG kein Problem zu sein, so viele Schwurgerichtssachen gibt's ja nun auch wieder nicht.

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  • Cromwell: Das ist für mich auch alles neu. Komme von einer anderen Behörde und da vergibt der Rpfl die Termine. Aber gut, das ist hier halt so... ich will ja wenigstens das eine ändern. Das kann ja nicht angehen. Die Terminszeit reicht für soviele ja gar nicht aus, da haste schon den nächsten Termin. Brauch eben nur stichhaltige Argumente, wenn welche Bedenken äußern...


    Die Anzahl der zum Termin Erscheinenden und die ggf. hieraus resultierende (längere) Terminsdauer sowie die Raumkapazitäten sollte die Geschäftsstelle bei der Terminvergabe natürlich berücksichtigen!

  • Tom: Es werden die TErmine durch die Geschäftsstellen vergeben.. und daran lässt sich hier nicht rütteln. Auch an die veranschlagte Zeit für die Termine: Für Ausschlagungen wird eine halbe Stunde angesetzt.
    Die Geschäftsstellen bekommen den Anruf, kreuzen auf einem Formular an: " mehr als 3 Antragsteller" und tragen dann den Termin im Outlookkalender ein. Sie fragen nicht, wieviele kommen denn genau, weil es hier scheinbar noch nie so war und sich dann eben erst am Terminstag rausstellt wieviele kommen und sich deshalb alle Folgetermine nach hinten verschieben.

  • Cromwell: Das ist für mich auch alles neu. Komme von einer anderen Behörde und da vergibt der Rpfl die Termine. Aber gut, das ist hier halt so... ich will ja wenigstens das eine ändern. Das kann ja nicht angehen. Die Terminszeit reicht für soviele ja gar nicht aus, da haste schon den nächsten Termin. Brauch eben nur stichhaltige Argumente, wenn welche Bedenken äußern...

    Du brauchst keine stichhaltigen Argumente. Du sagst, dass Du Deine Termine selbst vergibst und fertig.


    Ob man das möchte, ist natürlich die Frage. Die Konsequenz wäre, dass dann jeder Bürger zwecks Terminsvereinbarung beim Rechtspfleger erscheint oder anruft.

  • Cromwell: Das ist für mich auch alles neu. Komme von einer anderen Behörde und da vergibt der Rpfl die Termine. Aber gut, das ist hier halt so... ich will ja wenigstens das eine ändern. Das kann ja nicht angehen. Die Terminszeit reicht für soviele ja gar nicht aus, da haste schon den nächsten Termin. Brauch eben nur stichhaltige Argumente, wenn welche Bedenken äußern...

    Ich habe kein Problem damit, dass auch mal 20 Leute zeitgleich vor mir stehen und ausschlagen wollen.
    Dauert dann halt etwas. Bekommt auch nicht jeder einen Sitzplatz. Und ich mach hinterher zehn Minuten Pause an der frischen Luft. Ist mein Job. Nicht immer angenehm. Aber es gibt schlimmeres.

    @ schneeflocke:
    Bist Du nur kurzfristig an diesem Gericht? Oder gerade erst frisch dorthin versetzt?

    Bei kurzfristigem Einsatz würde ich wohl auch keinen Staub aufwirbeln wollen.

    Bei längerem Aufenthalt ließe ich es mir nicht nehmen, Herr oder Frau über meinen Terminkalender zu sein. Wenn die Leute dann bei mir anrufen, kann ich gleich einen entsprechenden Termin mit viel Platz im Kalender suchen und mich auch mental schon mal darauf vorbereiten. Wir haben auch schon vorweg eine Liste mit den Namen der Beteiligten erbeten, damit wir diese ins System einpflegen konnten und der Sums nur halb so lange dauerte, weil man die Daten nur noch mit dem Ausweis vergleichen muss, statt sie zu lesen und abzutippen oder händisch in den Vordruck einzutragen.
    Die Kontrolle über meine!! Termine ließe ich mir schon deshalb nicht nehmen, weil die Termine ja nicht mein einzig Tagwerk sind und ich auch nicht derer hufescharrend harre.

    Also überlege Dir, ob Du Dich weiter "gängeln" lassen willst oder ob Du einmal höflich und sachlich Tacheles sprichst und die Leute sich (via die Geschäftsstelle) an Dich wenden und Du selbst Deine Termine machst.

    edit:
    @ Frog: Ist mir tausend Mal lieber als das von schneeflocke geschilderte Prozedere.
    @ schneeflocke: Never change a running system - aber dat rennt ja nich bei Dich! :eek: Nee, geht gar nicht sowas. :mad:

    Ich mache keine Fehler ... ich erschaffe kleine Katastrophen.

  • Tom: Es werden die TErmine durch die Geschäftsstellen vergeben.. und daran lässt sich hier nicht rütteln. Auch an die veranschlagte Zeit für die Termine: Für Ausschlagungen wird eine halbe Stunde angesetzt.
    Die Geschäftsstellen bekommen den Anruf, kreuzen auf einem Formular an: " mehr als 3 Antragsteller" und tragen dann den Termin im Outlookkalender ein. Sie fragen nicht, wieviele kommen denn genau, weil es hier scheinbar noch nie so war und sich dann eben erst am Terminstag rausstellt wieviele kommen und sich deshalb alle Folgetermine nach hinten verschieben.

    Du bist Dir aber schon sicher, dass Du beim Nachlassgericht und nicht in einem Irrenhaus arbeitest?

  • Tom: Es werden die TErmine durch die Geschäftsstellen vergeben.. und daran lässt sich hier nicht rütteln. Auch an die veranschlagte Zeit für die Termine: Für Ausschlagungen wird eine halbe Stunde angesetzt.
    Die Geschäftsstellen bekommen den Anruf, kreuzen auf einem Formular an: " mehr als 3 Antragsteller" und tragen dann den Termin im Outlookkalender ein. Sie fragen nicht, wieviele kommen denn genau, weil es hier scheinbar noch nie so war und sich dann eben erst am Terminstag rausstellt wieviele kommen und sich deshalb alle Folgetermine nach hinten verschieben.


    Dann solltest du sie dazu anhalten, dass sie in Zukunft nachfragen, wieviel Personen erscheinen werden.

    Es könnte ansonsten natürlich auch einmal der Fall eintreten, dass jemand Fahrtkosten geltend machen möchte, wenn er umsonst zur Beurkundug erschienen ist, weil der Termin wegen zu vieler Erschienener ausfiel.

  • Cromwell: Das ist für mich auch alles neu. Komme von einer anderen Behörde und da vergibt der Rpfl die Termine. Aber gut, das ist hier halt so... ich will ja wenigstens das eine ändern. Das kann ja nicht angehen. Die Terminszeit reicht für soviele ja gar nicht aus, da haste schon den nächsten Termin. Brauch eben nur stichhaltige Argumente, wenn welche Bedenken äußern...

    Du brauchst keine stichhaltigen Argumente. Du sagst, dass Du Deine Termine selbst vergibst und fertig.


    Ob man das möchte, ist natürlich die Frage. Die Konsequenz wäre, dass dann jeder Bürger zwecks Terminsvereinbarung beim Rechtspfleger erscheint oder anruft.

    Na und?

    Das haben meine Kollegen und ich über Jahrzehnte so gehandhabt und so ist es auch heute noch.

    Wenn die Kundschaft den Rechtspfleger nicht erreicht, macht die Geschäftsstelle eine Notiz zur Akte und legt sie zwecks Rückruf oder Terminsanberaumung dem Rechtspfleger vor. Mehr hat die Geschäftsstelle nicht zu tun und mehr kommt ihr auch nicht zu.

  • :eek:
    Da muss ich Dr. XXX, weiland neuer Direktor des "tom'schen" AGs zitieren:

    "Als ich hier ankam, wurde das Haus eigentlich von den Geschäftsstellen regiert, und zwar nach den Bedürfnissen der Geschäftsstellen. Nunmehr wird es von den Geschäftsstellen nach Maßgabe der Anweisungen der Richter und der Rechtspfleger regiert, und für diejenigen, denen das nicht passte, wurden Verwendungen gefunden, auf denen sie weniger Probleme im Geschäftsablauf verursachen."

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