Alles anzeigen ZitatIch häng mich hier mal dran:
Antragstellerin ist aktuell im Frauenhaus, beantragt BerH wegen Scheidung. Sie hat kein eigenes Konto, aus den Kontoauszügen des Mannes gingen diverse Versicherungen hervor: Danach hat sie zwei Riester-Renten und eine private Rentenversicherung.
Da bislang der Mann alles gemacht hat und auch von dessen Konto die Beiträge gezahlt wurden, wusste sie zunächst nicht einmal, welche Versicherungen sie überhaupt hat. Nach langem Hin und Her haben sich nun obige Verträge herausgestellt.
Frage ist: Die private Rentenversicherung weist einen Rückkaufswert von 2990 Euro auf (zum 1.2.2018 dann 3503....). Die Antragstellerin hat einen Freibetrag von 2600,00 Euro + 256 Euro, d.h. 2856 Euro. Aus der eingereichten Auflistung geht hervor, dass der Rückkaufswert jährlich so um die 500 Euro steigt. Bei einem Rückkaufswert von 2990 Euro wäre sie also knapp über ihrem Freibetrag.
Gibt es einen Grund warum sie die Verträge unbedingt zurückkaufen möchte? Wenn die Rentenversicherungen ohnehin auf ihren Namen laufen gibt es dafür doch eigentlich keinen Grund. Oder benötigt sie das Geld jetzt sofort? Das wäre ja verständlich. Ansonsten würde ich dringend dazu raten die Verträge weiterlaufen zu lassen. Belese mich nämlich momentan bei CosmosDirekt über das Renteneintrittsalter, das ganze wird ja gestaffelt wenn man in einem bestimmten Jahrgang geboren wurde. Da ich bei dem relativ geringen Rückkaufwert darauf schließen kann das sie wahrscheinlich noch nicht so lange eingezahlt hat, daher würde ich den Vertrag eher weiterlaufen lassen. Aber das ist nur meine Meinung.
Es ging darum, ob die Rentenversicherung für die BerH einsetzbares Vermögen darstellt!
ZitatDann kommt noch hinzu, dass es eine Lebensversicherung gibt. Ein diesbezügliches Anschreiben der Versicherung ist an den Ehemann gerichtet. Reicht das als Nachweis, dass es nicht ihre Versicherung ist? Versicherungsverträge liegen nicht vor, wie gesagt, die Antragstellerin ist geflüchtet und kennt sich nicht aus..
Im falle der Lebensversicherung ist es etwas komplizierter. Das das Schreiben an den Ehemann gerichtet ist gibt ja nicht zwangsweise darüber Aufschluss das er der versicherungsnehmer ist, sodnern kann auch nur bedeuten das er die Rechnungsadresse ist, da er dafür zahlt. Ich würde in diesem Fall, wie bereits gesagt wurde, einfach mal bei der Versicherung anrufen und nachfragen. Die Daten sollten ja auf dem Schreiben stehen. Wenn die Versicherung auf ihren Namen läuft, kann sie sich vielleicht eine entsprechende Bescheinigung ausstellen lassen. Wenn das nicht der Fall ist wird ihr vermutlich die Auskunft aus datenschutzrechtlichen Gründen verweigert. Beides würde Sicherheit bringen.
Es schadet sicher nicht, sich die Police vorlegen zu lassen. Dies muss allerdings durch die Antragstellerin erfolgen, Grund zu Amtsermittlungen gibt es da nicht.