Transportkosten für Beweismittel erstattungsfähig?

  • Guten Morgen zusammen!

    In dem Verfahren wurde angeordnet, dass der Streitgegenstand (ein Sessel) zum Gerichtstermin mitgebracht wird. Aufgrund seines Alters und weil er niemanden gefunden hat, der ihm beim Transport behilflich sein könnte, hat der Kläger eine Spedition mit dem Transport beauftragt (88,54 €). Diese Kosten wurden nun zur Kostenausgleichung mitangemeldet und die RA streiten sich natürlich.

    Sind die Kosten nach eurer Meinung erstattungsfähig? :nixweiss:

    Vielen Dank!

  • Wie kann man sich darüber streiten? Das Gericht hat angeordnet, dass der Sessel mitzubringen ist. Auf den Buckel schnallen geht nicht und ist auch nicht zumutbar, und wenn die Partei keine andere Möglichkeit hatte, wie du beschreibst, dann ist die Spedition das richtige Mittel der Wahl. Und 87 Euro dfür finde ich da geradezu moderat.

  • Bin dabei.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Guten Morgen!

    Passt vielleicht nicht 100%ig, aber dennoch ähnlicher Fall:

    Nach dem Erlass des KFBs beantragt nun der Klägervertreter auch die Kosten des Transports eines Motorrads zum Sachverständigenortstermin gegen den Beklagten festzusetzen. Dieser sagt dagegen, dabei handle es sich nicht um Prozesskosten, was auch mein erster Gedanke dazu war.

    Habe leider keine Entscheidung o.ä. dazu gefunden - hat jemand eine Idee oder mal einen ähnlichen Fall gehabt?

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