Revisorstellung?

  • Tätigkeit des UdG (m.D u. g.D.)= selbständig und weisungsunabhängig, vgl. Zöller, § 153 Rdn. 11 GVG m.w.N., )vgl. auch § 49 ZPO, welcher das gewährleisten soll). (M.a.W. der § 9 RpflG ist "nichts" praktisch wert.)

    Tätigkeit des KB (m.D. u. g.D.)= weisungsgebunden, §§ 42, 43 KostVfg.

    "

    Kostenprüfungsbeamte sind 1. der Bezirksrevisor,2. die weiter bestellten Prüfungsbeamten.Solange eine gerichtliche Entscheidung nicht ergangen ist, sind die Vorstände der Justizbehörden und die Kostenprüfungsbeamten befugt, den Kostenansatz zu beanstanden und den Kostenbeamten zur Berichtigung des Kostenansatzes anzuweisen. Der Kostenbeamte hat der Weisung Folge zu leisten; er ist nicht berechtigt, deshalb die Entscheidung des Gerichts herbeizuführen."

    Es ist immer besser, die Figuren des Gegners zu opfern.

    Savielly Tartakover

  • Vielleicht erklärt uns henry erstmal, worum es überhaupt geht?

    Je nach Art der Festsetzung kann nämlich sehr wohl der Rechtspfleger zuständig sein (vgl. § 21 RPflG). Und selbstverständlich gilt dann auch § 9 RPflG.

    Daneben gibt es auch Festsetzungen, die dem Urkundsbeamten obliegen (z. B. § 55 RVG), dann gilt § 9 RPflG tatsächlich nicht. Es ist aber inzwischen allgemein anerkannt, dass auch der Urkundsbeamte selbständig und eigenverantwortlich entscheidet und nicht den Weisungen des Bezirksrevisors oder sonst wem unterliegt. Wenn der Revisor im Festsetzungsverfahren Weisungen erteilen könnte, bräuchte die Staatskasse kein Erinnerungsrecht nach § 56 RVG.

  • Vielleicht erklärt uns henry erstmal, worum es überhaupt geht?

    Je nach Art der Festsetzung kann nämlich sehr wohl der Rechtspfleger zuständig sein (vgl. § 21 RPflG). Und selbstverständlich gilt dann auch § 9 RPflG.

    Daneben gibt es auch Festsetzungen, die dem Urkundsbeamten obliegen (z. B. § 55 RVG), dann gilt § 9 RPflG tatsächlich nicht. Es ist aber inzwischen allgemein anerkannt, dass auch der Urkundsbeamte selbständig und eigenverantwortlich entscheidet und nicht den Weisungen des Bezirksrevisors oder sonst wem unterliegt. Wenn der Revisor im Festsetzungsverfahren Weisungen erteilen könnte, bräuchte die Staatskasse kein Erinnerungsrecht nach § 56 RVG.


    Auch wenn Henrys Beitrag 1 vielleicht etwas optimiert ;) gestaltet wurde, lässt sich ihm entnehmen, dass es um eine Festsetzung nach § 55 RVG geht ("als UdG und nicht als Rechtspfleger").

    Zudem sind wir hier im PKH-Forum.

  • THX
    Ja geht um VKH auszahlungen und zwar in Familiensachen.
    Ich finde aber es widerspricht sich bißchen wenn ihr sagt er sei Vertreter der Kasse aber dann doch Vertreter des Kostenrechts.
    Zum Beispiel die Anwälte: Die würden ja auch nichts gegen ihre Mandantschaft sagen (wäre das nicht sogar Parteiverrat?):gruebel:
    Aber gut soll nicht meine Sorge sein.
    Habs halt häufig in Familiensachen daß ich absetz dann kommt Erinnerung ich höre Revisor an und der sagt dann nein gib ihm die Gebühr obwohl das streitig ist laut Kommentierung.:daumenrun
    Ich höre jetzt lieber gar nicht mehr an weil wenn Anwalt und Revisor sagt daß es Gebühr gibt und ich sage es gibt kiene gibt der Richter dem Anwalt Recht obwohl es streitig ist.
    Aber ok wenn ichs jetz entgegen Waldschart richtig verstanden habe bin ich sowieso unabhängig und der Revisor hat in den Sachen nix zu melden.

    rpfl_nds:
    Warum gehts du ab wie ne Rakete?:gruebel:
    Hab dir glaub iuch nix getan?
    Oder kennen wir uns persönlich
    henry

  • Der U.d.G. ist ein Organ der Rechtspflege, welches seine Aufgaben in eigener Verantwortung selbständig wahrnimmt (Münchener Kommentar, ZPO, 4. Aufl., 2013, § 153 GVG, Rz. 9 und KIssel/Meyer, GVG, 7. Aufl., 2013, § 153, Rz. 26), damit unterliegt er bei der Festsetzung keinerlei Weisungen durch die Justizverwaltung (der Bezirksrevisor als Vertreter der Landeskasse ist Teil der Justizverwaltung) Anders ist beim Gerichtskostenansatz, da ist der U.d.G. als Kostenbeamter sehr wohl weisungsgebunden (§ 43 KostVfg. a.F. bzw. § 36 KostVfg. n.F.).

    Ich als Revisor werde mich hüten den U.d.G. in Festsetzungsangeleheiten zu irgendetwas anzuweisen, da bleibt mir nur die Erinnerung unter den engen Bestimmungen der Nr. 1.4.3 AV-Vergütung und des § 7 Abs. 1 Satz 1 LHO (Berlin - in anderen Ländern dürfte es wohl analoge Vorschriften geben). Natürlich kenen "meine" Kostenbeamten meine Rechtsauffassung und werden - schon,um sich nicht zu viele Erinnerungen einzufangen - nicht wesentlich davon abweichen.

  • Zwischenfazit:

    Du bist auch als UdG bei der Festsetzung der Vergütung nicht Weisungsgebunden.

    Hälst du die Gebühr für nicht entstanden, kannst du absetzen. Sofern der/die Richter dann im Erinnerungsverfahren anders entscheiden, liegt das in deren Verantwortung.

    Zur Vermeidung unnötiger Rechtsmittel sollte man ab einem gewissen Punkt die durchgehende Rechtssprechung übernehmen um den Arbeitsaufwand so gering wie möglich zu halten.

  • @audideus:
    Danke das ist sehr interesant.:daumenrau
    Aber wenn jetz schon mal einRevisor hier ist 2 Fragen
    1) Warum nehmt ihr (wenn nicht du dann deine Kolegen) manchmal für die Anwaltsseite Stellung obwohl etwas streitig ist? Damit tut ihr niemand einen Gefallen außer den Anwälten oder?
    Und den Richtern veilleicht denen ihr Munition liefert.:(
    2) Was heißt das ihr nur unter engen Vorausetzungen Erinnerungen einlegen dürft? Hab scheon paarmal Akten von Kollegen zum Revisor geschickt in denen die zuviel festgesetzt hatten und gedacht Revisor legt jetzt erinnerung ein aber die Akten wurden immer wieder einfach so zurückgeschickt?

    @Doppelte Halbkraft:
    Deinem letzten Satz stimme ich nat. zu aber manchmal gehts halt doch ums Prinzip wenn man sich mit den Anwälten fightet.:cool:
    Und dann fühlt man sich etwas verraten wen einem der Revisor nicht unterstützt
    henry

  • @ audideus

    Seit wann ist diese in Kraft, mit Link bitte. Das BMJ (juris) hat noch diese als aktuelle Fassung, da ist es § 42.

    (Bei mir ist es gerade andersrum, der Bezi. kennt zwar nicht alle meine Auffassungen, aber meinen Namen und da wird der sich hüten -um nicht schon wieder zu "verlieren" - nicht wesentlich davon abweichen. :D )

    @ henry Du prüfst Festsetzungen von Koll., obwohl gar kein RM vorliegt und legst dem Bezi vor? :daumenrun
    Wozu brauchst du Unterstützung, kannst deine Entscheidungen nicht vernünftig allein begründen (wenn du dir eine andere Meinung gebildet hast) oder denkst du, die Mehrheit bekommt Recht?

    Es ist immer besser, die Figuren des Gegners zu opfern.

    Savielly Tartakover

  • Zum Beispiel die Anwälte: Die würden ja auch nichts gegen ihre Mandantschaft sagen (wäre das nicht sogar Parteiverrat?):gruebel:

    Auch wenn es manchmal so scheint, sind wir keine Sklaven unserer Mandanten. Ich sage meinen Mandanten deutlich die Meinung, schon um mich vor späteren Haftungsansprüchen zu schützen. Wie man die "Meinungsverschiedenheiten " natürlich nach außen verpackt, ist eine andere Sache.

    Ich höre jetzt lieber gar nicht mehr an weil wenn Anwalt und Revisor sagt daß es Gebühr gibt und ich sage es gibt kiene gibt der Richter dem Anwalt Recht obwohl es streitig ist.

    Sag mal, hast Du etwa ein Problem mit Anwälten. Könnte man fast meinen ...

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • zu 1) Wenn etwas streitig ist, dann schließe ich mich der Meinung an, die mich (mehr) überzeugt. Oder kreiere ggf. eine eigene. ;)
    Beim Revisor läuft das nicht anders. Und falls das dann mal "pro Anwalt" sein sollte, dann ist es eben so.

    Oder vertritts Du immer die Meinung, die dem Anwalt die meisten Gebühren kürzt?

    zu 2) Warum sollte der Revisor Erinnerung einlegen, wenn er die Festsetzung für rechtmäßig hält?

    btw: DU prüfst die Festsetzungen Deiner Kollegen???

    and the night is full of hunters
    (The Beauty of Gemina - Hunters)

  • Aber ok wenn ichs jetz entgegen Waldschart richtig verstanden habe bin ich sowieso unabhängig und der Revisor hat in den Sachen nix zu melden.henry

    Ich hab doch schon zugegeben, dass ich mich da etwas unklar ausgedrückt habe und es mir um den Kostenansatz ging. Deswegen stehe ich auch schon die ganze Zeit in der Ecke und schäme mich. :oops:

    Bei PKH/VKH bist du nicht weisungsgebunden, da kannst du natürlich eine andere Meinung als der BezRev vertreten.


  • Deinem letzten Satz stimme ich nat. zu aber manchmal gehts halt doch ums Prinzip wenn man sich mit den Anwälten fightet.:cool:
    Und dann fühlt man sich etwas verraten wen einem der Revisor nicht unterstützt
    henry

    Verrat - warum eigentlich? Du hast doch zuvor (so habe ich das jedenfalls empfunden) Wert auf die Feststellung gelegt, dass der Bezirksrevisor hier nicht als eine Art Dienstvorgesetzer fungiert. Du entscheidest im Verfahren nach § 55 Abs.1 RVG als sachlich unabhängiges Organ der Rechtspflege. Wenn du dich hier von vorherein mit einer der beiden Verfahrensbeteiligten - nämlich der Landeskasse - so verbunden fühlst, dass du fehlende Zustimmung als "Verrat" empfindest, dann läuft etwas grundsätzlich verkehrt.

    Nebenbei bemerkt: Welchen Wert hätte denn die Stellungnahme eines Bezirksrevisors, wenn dieser grundsätzlich (auch wenn die angefochtene Entscheidung einfach grottig ist) auf der "Seite" des UdG steht (wobei - noch einmal - der UdG auf keiner Seite zu stehen hat!). Dann könnte sich der Richter im Erinnerungsverfahren die Anhörung der Landeskasse doch gleich sparen.


  • Ich glaube Dein Bild vom feiden inna jusietz is wenn schon nicht etwas verkwehr, dann aber mir zumindest zu semiintellektuell-weinerlich - es sind zwar immer noch ein paar von unseren Jungs in Nam, um gerechte Kostenbeschlüsse zu erreichen, aber John Rambo hat seine Sachen wenigstens allein durchgezogen. Nicht unbedingt nach Gesetz und Gewissen, noch son komisches Basiszeugs, wo die jungen Loide heute nich mehr gelernt kriegen, aber zumindest straight aus der Hüfte.
    peace.

  • Fragen 1) Warum nehmt ihr (wenn nicht du dann deine Kolegen) manchmal für die Anwaltsseite Stellung obwohl etwas streitig ist? Damit tut ihr niemand einen Gefallen außer den Anwälten oder? Und den Richtern veilleicht denen ihr Munition liefert.:(

    Vielleicht dem Recht und dem Gesetz, der Wahrheit und Richtigkeit und der eigenen Rechtsauffassung. :gruebel::strecker
    Vertreter der Staatskasse zu sein heißt für mich nicht, dass ich zu sehen muss ja keinen Cent auszugeben, sondern dass ich zu sehen muss den richtigen Cent auszugeben.

  • Oh henry, du lieferst hier einen Klopper nach dem Nächsten.....


    1) Warum nehmt ihr (wenn nicht du dann deine Kolegen) manchmal für die Anwaltsseite Stellung obwohl etwas streitig ist? Damit tut ihr niemand einen Gefallen außer den Anwälten oder?
    Und den Richtern veilleicht denen ihr Munition liefert.:(

    Wenn der Vergütungsantrag des Rechtsanwalts richtig ist, sagt auch der Bezi "ist richtig" - und wenn etwas gut vertretbar ist, wird er auch sagen "Ist gut vertretbar", sofern er nicht anderweitiger Auffassung ist.

    Streitig kann es in diesem Sinne eh nur sein, wenn der RA etwas beantragt und der Bezi hiergegen Einwendungen erhebt, die nicht zu einer teilweisen Antragsrücknahme führen.
    Wenn etwas in der Literatur und/oder Rechtsprechung strittig ist, steht es dir auch frei, contra RA und contra Bezi zu entscheiden, wenn dich die Argumentation nicht überzeugt. Aber bitte SACHLICH bleiben dabei!

    Zitat

    2) Was heißt das ihr nur unter engen Vorausetzungen Erinnerungen einlegen dürft? Hab scheon paarmal Akten von Kollegen zum Revisor geschickt in denen die zuviel festgesetzt hatten und gedacht Revisor legt jetzt erinnerung ein aber die Akten wurden immer wieder einfach so zurückgeschickt?


    Akte zum Bezi schicken m.d.B., Erinnerung einzulegen, geht mal gar nicht. Mal ganz davon abgesehen, dass ich diese Arbeitsweise ("Der Kollege hat was falsch gemacht, das muss ich jetzt versuchen zu retten") im Vergütungsfestsetzungsverfahren für mehr als bedenklich halte, ist auch die Rechtsauffassung und das Verständnis der Parteien im Festsetzungsverfahren zu hinterfragen.

    Davon ab widerspricht es sich ja auch mit deiner vorherigen These, der Bezi sei dein Dienstvorgesetzter. Du willst ihn durch das Hochschicken der Akte letzten Endes dazu bewegen, Rechtsmittel einzulegen....

    Kleiner Tipp für den zukünftigen Umgang mit deinem Bezi: Mit den meisten kann man gut reden und auch mal außerhalb einer Akte etwas erörtern. Der Telefonhörer ist da dein Freund. Und wenn du etwas von dir aus hochschicken "möchtest", ist es auch sinnvoll, das vorab abzuklären (gerade bei bereits ausgezahlten Vergütungen!), weil eine Beteiligung der Staatskasse nur in Ausnahmefällen wirklich erforderlich ist.
    "Eleganter" ist es (auch nach außen hin), wenn der Bezi sich die Akte anfordert oder aber du ihm die Akte übersendest, bevor überhaupt festgesetzt wurde (z.B. wegen einem streitbaren Ansatz von Gebühren und/oder Auslagen).


    Zitat

    @Doppelte Halbkraft:
    Deinem letzten Satz stimme ich nat. zu aber manchmal gehts halt doch ums Prinzip wenn man sich mit den Anwälten fightet.:cool:
    Und dann fühlt man sich etwas verraten wen einem der Revisor nicht unterstützt

    Da fällt mir die Kinnlade runter.
    Es geht um das Recht, nicht ums Prinzip! Entweder ist der Ansatz richtig/gut vertretbar/überhaupt vertretbar oder er ist falsch/schwer vertretbar/nicht vertretbar.

    Etwas abzusetzen, nur weil es um's "Prinzip" geht (und vielleicht noch darum, dem RA eine reinzuwürgen)... nee, sorry, da fallen mir keine passenden Worte ein - bzw. nur welche, mit der ich die hiesige Nettiquette verletzen würde...

    Wer "A" sagt, muss nicht auch "B" sagen. Er kann auch feststellen, dass "A" falsch war oder es auch noch "C" gibt.

    Wir Zauberer wissen über sowas Bescheid!

  • Ich glaube Dein Bild vom feiden inna jusietz is wenn schon nicht etwas verkwehr, dann aber mir zumindest zu semiintellektuell-weinerlich - es sind zwar immer noch ein paar von unseren Jungs in Nam, um gerechte Kostenbeschlüsse zu erreichen, aber John Rambo hat seine Sachen wenigstens allein durchgezogen. Nicht unbedingt nach Gesetz und Gewissen, noch son komisches Basiszeugs, wo die jungen Loide heute nich mehr gelernt kriegen, aber zumindest straight aus der Hüfte.
    peace.

    Du hast zu viele Kommas gesetzt.

  • Ich glaube Dein Bild vom feiden inna jusietz is wenn schon nicht etwas verkwehr, dann aber mir zumindest zu semiintellektuell-weinerlich - es sind zwar immer noch ein paar von unseren Jungs in Nam, um gerechte Kostenbeschlüsse zu erreichen, aber John Rambo hat seine Sachen wenigstens allein durchgezogen. Nicht unbedingt nach Gesetz und Gewissen, noch son komisches Basiszeugs, wo die jungen Loide heute nich mehr gelernt kriegen, aber zumindest straight aus der Hüfte.
    peace.

    Du hast zu viele Kommas gesetzt.

    Aber ansonsten spitzen Orthografie! Muss man sich jetzt anpassen? :D

    Ich kann nur "von unseren Jungs in Nam.." nicht übersetzen. :gruebel:

  • Rambo - (Viet)nam.

    Jetzt klar?

    "Ändere die Welt, sie braucht es." Brecht

    K. Schiller: "Genossen, lasst die Tassen im Schrank"


    "Zu sagen, man müsste was sagen, ist gut. Abwägen ist gut, es wagen ist besser." Lothar Zenetti

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