Allgemeine fachliche Probleme als Rechtspfleger

  • Wird hier bisher erstaunlicherweise noch nicht behandelt: worin liegen eigentlich allgemeine fachliche Probleme bei der Tätigkeit als Rechtspfleger?

    Nach eingehender Forenlektüre kann man zwei große Bereiche herausdestillieren:


    • Probleme bei Sachverhalten, für die es keine Textvorlage gibt
    • Vorurteile gegenüber Verfahrensbeteiligten und/oder ihren Bevollmächtigten

    Wie wird das denn hier gesehen?

  • Ein Beitrag der, wie viele andere auch, nur darauf hinaus läuft Gegenwind einzuholen, ist auf jeden Fall auch keine fachliche Bereicherung für das Forum.

  • Nach eingehender Forenlektüre kann man zwei große Bereiche herausdestillieren:


    • Probleme bei Sachverhalten, für die es keine Textvorlage gibt
    • Vorurteile gegenüber Verfahrensbeteiligten und/oder ihren Bevollmächtigten

    Kann man vielleicht, muß man aber nicht.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Hallo,

    was meinst du mit "allgemeinen fachlichen Problemen"?

    Zitat

    Probleme bei Sachverhalten, für die es keine Textvorlage gibt

    Ich verwende mit Ausnahme einer sehr überschaubaren Anzahl von selbst erstellten Blankovorlagen keine Textvorlagen/-bausteine, da mir diese zu unflexibel sind.
    Und Sachverhalte löse ich mit dem Gesetz, hilfsweise der Rechtsprechung und Literatur.

    Zitat

    Vorurteile gegenüber Verfahrensbeteiligten und/oder ihren Bevollmächtigten

    Vorurteile hat jeder, aber ich versuche diese möglichst wenig in meine Entscheidung einfließen zu lassen.
    Dies gelingt mir -denke ich- ganz gut.

    Gruß
    Peter

  • Die Textbausteinfetischisten und Zitate-Glücksritter gibt es in der Praxis aber häufiger als hier im Forum. Ich habe den Eindruck, dass gerade die, die im Forum schreiben, nicht zu dieser Spezies gehören. Als ich, noch als >Titus<, im Jahr 2007 hier einstieg, gab es einen nervigen Rpfl.-User, der auffällig oft statt zum Argument zum Rspr.-Zitat griff, ob es denn passte oder nicht. Schon damals war der hier die Ausnahme. Leider sieht man es im sog. täglichen Leben öfter als hier im Forum, dass mit vorformulierten Versatzstücken gearbeitet wird mit und ohne Zitateketten.

    Mir scheint es daher nicht zutreffend, dass hier im Forum, wie der Threadstarter meint, übermäßig Probleme mit Sachverhalten dokumentiert wären, zu denen es keine Textvorlage gibt. Vielmehr sehe ich es als juristisch und intellektuell defizitär an, dass der eine und andere User den Eindruck erweckt, das rechtliche Argument sei bei der effizienten Fallnearbeitung eher hinderlich. Das drückt sich dann so aus, dass entweder Fragen schon die gewünschte Antwort enthalten und man nur den bequemen Weg dorthin sucht (>Hilfe, wie lehne ich denn nur diesen BerH-Antrag ab?<) , oder in det Diskussion im betreffenden Thread rechtliche Argumente abgetan werden, z. T. mit persönlichen Angriffen.

    Es gab mal einen User namens nanotransfigurator, der den Finger in diese Wunden legte. Ich weiß nicht, ob es was bringt, diese Fragen alle paar Monate von Neuem durchzuackern. Ich habe mir daher lange überlegt, ob ich überhaupt etwas schreibe. Erst als ich merkte, dass ich mich wegen der o. g. Missstände aus diesem Forum stark zurückgezogen habe, dachte ich:nun ja, ganz resignieren will ich nun doch nicht. Schreibste also was.

    Die vom Threadstarter daneben abermals eröffnete Minderwertigkeitskomplex-Diskussion kann mir dagegen gestohlen bleiben. Dazu ist wirklich alles schon gesagt.

    • Probleme bei Sachverhalten, für die es keine Textvorlage gibt
    • Vorurteile gegenüber Verfahrensbeteiligten und/oder ihren Bevollmächtigten

    Wie wird das denn hier gesehen?

    Du hast "übersteigertes Selbstvertrauen" und "Arroganz hinsichtlich der eigenen Auffassung" vergessen - zwei weitere Punkte, die nur auf eine Handvoll User zutreffen.

    Wer "A" sagt, muss nicht auch "B" sagen. Er kann auch feststellen, dass "A" falsch war oder es auch noch "C" gibt.

    Wir Zauberer wissen über sowas Bescheid!

    • Probleme bei Sachverhalten, für die es keine Textvorlage gibt
    • Vorurteile gegenüber Verfahrensbeteiligten und/oder ihren Bevollmächtigten

    Wie es Valerianus bereits andeutete, darf der Klassiker in der o.g. Aufzählung natürlich auch nicht fehlen:


    • Probleme bei Sachverhalten, für deren Lösung ein Blick in das Gesetz genügt hätte


    Mir scheint eine ( nicht hinnehmbare ) Verkürzung des Ausgangssachverhaltes vorzuliegen.

    2 Mal editiert, zuletzt von Steinkauz (7. April 2014 um 09:12)

  • Textbausteine haben aber auch ihre Berechtigung. Die Masse der Fälle wäre ohne sie nicht zu bewältigen.

    ... denn in Gottes Auftrag handeln jene, die Steuern einzuziehen haben. Römer 13,6

  • Wird hier bisher erstaunlicherweise noch nicht behandelt: worin liegen eigentlich allgemeine fachliche Probleme bei der Tätigkeit als Rechtspfleger?...


    Beim Durchstöbern des Forums stoße ich sowohl auf allgemeine fachliche, allgemeine und fachliche Probleme von Usern. Das reicht von denen, die besser tippen als Gesetze lesen können (allgemeines Problem) über User mit echt kniffligen Sachverhalten in allen Sparten (fachlich) bis hin zu Vertretern in Stein gemeißelter, aber nie wirklich hinterfragter Rechtsauffassungen (allgemein fachlich). Ich kann daher Deine Fragestellung nicht ganz nachvollziehen.
    Es mag sein, dass manche Probleme von einem Superrechtspfleger (wie den meisten von uns :cool:) spontan und ohne nachzulesen gelöst werden können. Für viele hier eingestellte Probleme braucht's aber oft ein "Brainstorming", um letztlich mit kollektiver Intelligenz zu einem brauchbaren Ergebnis zu kommen. Alles andere dient zumindest der Übung.

  • "Probleme bei Sachverhalten, für die es keine Textvorlage gibt"

    -->:confused: Wo ist da das Problem? Im Sachverhalt oder in der Vorlage oder im Recht?
    --> Textvorlage für das Problem für den Sachverhalt oder für die Lösung?


    "Vorurteile gegenüber Verfahrensbeteiligten und/oder ihren Bevollmächtigten"
    --> normal. Das Problem ist immer nur der Mensch, nicht das Recht ;)

  • Aus meinem Grundbuchleben in der "Vor-EDV-Zeit" kenne ich noch Beanstandungsblöcke für's Durchschreibverfahren mit den gängigsten Beanstandungspunkten zum Ankreuzen ;).

    Wichtige Entscheidungen fällt man mit Schnick Schnack Schnuck

  • Ich bin kein großer Freund von Textbausteinen. Verwende sie nur dort, wo ich immer wieder bei den gleichen Anwälten immer wieder das gleiche schreiben muss (was übrigens auch immer wieder in der RM-Instanz gehalten wird).
    Was ich aber nicht verstehe: Warum meint BREamter, das sei ein Problem der Rechtspfleger? Ich bekomme tagtäglich Kostenfestsetzungsanträge von Anwälten und Erwiderungen von Behörden mit seitenlangen Textbausteinen, oft auch völlig unpassende dazwischen. Da frage ich mich manchmal, ob die überhaupt lesen, was die da so schreiben. Sowas bekommt zumindest von mir keiner. Ich denke mal, im Zeitalter unserer Technik betrifft das mit den Textbausteinen inzwischen alle Berufsgruppen und ich finde es nicht schön, damit ausschließlich die Rechtspfleger madig zu machen.

  • Ich denke mal, der TO wollte keine große Diskussion um Textbausteine anstoßen.
    Diese hatten wir bei genügend anderer Gelegenheit immer wieder mal.

  • Ich weiß. Er hatte wohl gestern einen besonders schlechten Tag.


    Die Betonung liegt auf "besonders"... :teufel:

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