Mich würde interessieren, welcher Genehmigungststbestand vorgelegen hat?
Mir stellt sich die eher Frage nach einem Genehmigungsbedürfnis??? Das ich mit meinen "Herrinnen (Nachlassrechtspflegerinnen) des Verfahrens" Sachverhalte und Vorgehensabläufe abspreche gehört zur normalen Kommunikation, aber Genehmigung?