(Keine) Verfahrensunterbrechung beim Finanzgericht durch Insolvenzeröffnung?

  • Ich oute mich mal als Unwissende in der FGO :oops::

    Nach § 240 ZPO werden Zivilprozesse bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer der Parteien unterbrochen. Da ich in der FGO keine korrespondierende Regelung gefunden habe, frage ich mal vorsichtshalber in die fachkundige Runde: Lässt die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Partei (hier: des Klägers) den laufenden Prozess vor dem Finanzgericht unberührt?

    Wichtige Entscheidungen fällt man mit Schnick Schnack Schnuck

  • Ah ja - in den Übergangs- und Schlussbestimmungen hatte ich nicht mehr gesucht ...
    Wer vermutet einen Verweis auf GVG und ZPO schon sooo weit hinten im Gesetz - zumal wenn in § 4 schon ein Verweis auf das GVG enthalten ist.

    Jedenfalls danke :)!

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