Hallo,
ich habe ein kleines Problem.
In meinem Fall hat der Beklagte obsiegt undd der Kläger muss die Kosten tragen.
Einen KFB habe ich schon gemacht. Ich habe 19% Steuer berücksichtigt, da im KFA angegeben wurde, dass der Beklagte nicht Vorsteuerabzugsberechtigt ist.
Deshalb habe ich nun ein Rechtsmittel bekommen (ich weiß, dass es da Entscheidungen zu gibt und ich im Recht bin).
Des Rechtsmittel habe ich jetzt dem Beklagtenvertreter zur Kenntnis geschickt. Dieser hat nun geanwortet, dass die Mehrwertsteuer abgesetzt werden kann.
Eigentlich will ich meinen KFB nicht abändern, denn ich habe ja schließlich nichts falsch gemacht.
Wie würdet ihr das machen?