Nachdem die Zustellung per Einschreiben gegen int. Rückschein nach Österreich erfolglos verlaufen ist, kam die förmliche Zustellung mit einem Vermerk des zuständigen Bezirksgerichts zurück, dass die hinterlegte Sendung nicht "behoben worden ist" , der Empfänger aber bei der angegebenen Adresse "aufrecht" gemeldet und laut Mitteilung des Zustellers (Gerichtsvollzieher) auch wohnhaft ist.
Ich gehe davon aus, dass die förmliche Zustellung auch nicht erfolgreich war.
Und nu ?
Wie kriege ich das Ding denn nun zugestellt ?
Zustellung in Österreich
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Shaun, das Schaf -
23. April 2014 um 11:18
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Gar nicht.
Mitteilung an den Verfahrensführer, dass eine Zustellung nicht erfolgen konnte. Der mag dann prüfen, ob ggf. ein ZU-Vertreter im Inland bekannt ist oder ggf. sogar die Voraussetzungen für eine öffentliche ZU vorliegen.
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Warum sollte die Zustellung durch das österr. Gericht nicht erfolgreich gewesen sein? In Österreich erfolgt die gerichtliche Zustellung üblicherweise durch RSa- (eigenhändig) oder RSb-Brief (auch an Bevollmächtigte).
Ist der Empfänger zum Zeitpunkt der Zustellung nicht anwesend, wird das Schriftstück bei der nächsten Postfiliale hinterlegt und eine „Verständigung über die Hinterlegung eines Schriftstückes“ im Hausbriefkasten hinterlassen. Auf dieser wird vermerkt, wo und wann der Brief abgeholt werden kann.
Mit dem Beginn dieser auf der Verständigung angeführten Frist gilt das Schriftstück als zugestellt (Zustellfiktion). Evtl. Rechtsmittelfristen beginnen zu laufen, ohne dass es darauf ankommt, ob das hinterlegte Schriftstück vom Empfänger „behoben“ wird.Ich würde beim österr. Gericht nochmals nachfragen, wie der Zustellvorgang tatsächlich erfolgt ist.
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Zwangsvollstreckungsrecht, hast du zufällig die Vorschriften über das österreichische Zustellungsrecht zur Hand?
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Spitze, danke dir Direkt abgespeichert!
Nach § 17 ZustG müsste die ZU dann doch wirksam erfolgt sein.
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Ja, das sehe ich auch so.
Hinweis: Mit diesem Link kann man österr. Bundes-, Landes-, Gemeinde-, EU-Recht und die Judikatur der obersten Gerichte abfragen. Gibt man z.B. bei Bundesrecht als Suchbegriff ABGB ein, erhält man alle §§ des österr. BGB, gleiches gilt für ZPO usw.
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