Versteuerung der Ausgleichsbezüge Bundeswehr

  • Hallo an alle Ex-Bundis,

    ich als Inhaber des "E-Scheins" erhalte Ausgleichsbezüge. Werden diese voll versteuert oder gibt es da einen Freibetrag oder ähnliches?

    Ist die wegen des E-Scheins reduzierten Übergangsbeihilfe auch irgendwie steuerbegünstigt oder wird diese auch voll angerechnet?

    Mein Entlassungsdatum lag in 2010

    Vielen Dank und

    Glück ab!

    ;)

  • Die Ausgleichsbezüge werden auf jeden Fall versteuert. Je nach Bundesland (Zahlungsmodus) oder WBV (--> BVA) entweder Zusammen mit deinen (Anwärter-)Bezügen (wohl die Ausnahme) oder getrennt mit Klasse III bzw. VI (scheinbar die Regel) - je nachdem ob du Anwärter bist oder nicht.

    Am Ende des Jahres bei der Steuererklärung sollte sich das aber alles wieder geradeziehen.

    Normales Beispiel:
    1000 EUR brutto Anwärterbezüge --> LStKl VI
    2000 EUR brutto Ausgleichsbezüge --> LStKl III oder IV oder V (je nach Partner-Klasse) bei den Verheirateten bzw. I bei Ledigen

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