Hallo an alle Ex-Bundis,
ich als Inhaber des "E-Scheins" erhalte Ausgleichsbezüge. Werden diese voll versteuert oder gibt es da einen Freibetrag oder ähnliches?
Ist die wegen des E-Scheins reduzierten Übergangsbeihilfe auch irgendwie steuerbegünstigt oder wird diese auch voll angerechnet?
Mein Entlassungsdatum lag in 2010
Vielen Dank und
Glück ab!