Genehmigung für Darlehen von Behörde?

  • Hi Leute!

    Benötigt man eine Genehmigung für die Vergabe eines Darlehens durch eine Behörde an den Betreuten?? :gruebel: Im 1822 Nr. 8 steht ja nur "zur Aufnahme von Geld auf den Kredit des Mündels".. Lt. Beck'schen online Kommentar ist jede Art von Kredit umfasst. Was meint ihr??

    Mein Betreuter hat einen Kredit von der Stadt bekommen um rückständige Miete und Stromnachzahlung bezahlen zu können.

    VG

  • Sowas ähnliches dachte ich mir schon. Nur bei meinen Kollegen besteht Uneinigkeit.

    Wie soll ich jetzt hier weiter machen? Soll ich anfangen meine Anhörungen durchzuführen + anschließender Beschluss? Das eine Darlehen ist aus 2012 und das andere aus 2013...

  • Sowas ähnliches dachte ich mir schon. Nur bei meinen Kollegen besteht Uneinigkeit.

    Wie soll ich jetzt hier weiter machen? Soll ich anfangen meine Anhörungen durchzuführen + anschließender Beschluss? Das eine Darlehen ist aus 2012 und das andere aus 2013...

    Zunächst mal gilt für den Betreuten der § 299 I FamFG.

    Abgesehen davon muss im Rahmen der Genehmigungsfähigkeit die "Rückzahlbarkeit" mit geprüft werden.

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