Hallo zusammen,
muss grundsätzlich das amtliche Strafbefehlsformular bei AuslandsZU immer abgeändert werden?
In der Rechtsmittelbelehrung im letzten Absatz der Passus: "..., der auf dem Briefumschlag vermerkt ist, ..." ist zu streichen bzw. entfernen?
Die nachfolgende Zahlungsaufforderung sowie Hinweise zu den Verfahrenskosten müssen vollständig gestrichen bzw. entfernt werden?