Strafbefehl - Abänderung des Vordrucks?

  • Hallo zusammen,
    muss grundsätzlich das amtliche Strafbefehlsformular bei AuslandsZU immer abgeändert werden?

    In der Rechtsmittelbelehrung im letzten Absatz der Passus: "..., der auf dem Briefumschlag vermerkt ist, ..." ist zu streichen bzw. entfernen?
    Die nachfolgende Zahlungsaufforderung sowie Hinweise zu den Verfahrenskosten müssen vollständig gestrichen bzw. entfernt werden?

  • Der Strafbefehl ist entsprechend zu berichtigen. Die Angaben zu den Kosten sind zu streichen. Stattdessen ist von der Staatsanwaltschaft eine gesonderte Kostenrechnung zu fertigen.

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