rechtliches Gehör, KFB erlassen, KFA nicht zugestellt

  • Via forumSTAR geht stempeln in der Tat nicht.
    Bei einem Vorabentwurf müsstest halt übern Textbaum das Beschlussdatum ändern und neu freigeben u. speichern

  • Nur noch unterschreiben ? Wie siehts denn mit dem Beschlussdatum aus ? Weisst Du schon im voraus, an welchem Tag Du unterschreiben wirst ?:gruebel:

    Datum lasse ich zunächst offen und stempele es dann am Tag der Unterschrift ein.

    Bei ForumSTAR ginge es das m. E. nicht, da müsste man das Datum vermutlich mit Tippex entfernen. Und anschließend kopieren und dann stempeln..... Zeitersparnis? :wechlach:

    Tja, was soll ich sagen? Wir haben Eureka Zivil...

  • Ich höre hier grundsätzlich immer an, nachdem mir mal vor mehr als 10 Jahren bei einer Geschäftsprüfung (von Rechtspflegern des Landgerichts) vorgehalten wurde, dass ich es nicht mache (obwohl das damals von mir schon nur in "einfachen" Fällen vorkam). .


    Da werfe ich einen Blick auf meine Schulter, da steht §9 Rechtspflegergesetz. Das ist MEINE Entscheidung, die glücklicherweise von meinem LG toleriert wird (zumindest von den Richtern).

  • :meinung:

  • Bezüglich rechtliches Gehör mal ein interesssanter Fall, der mir heute erst unterkam:

    Es wird ein Gutachten erstellt. Die Kosten belaufen sich zunächst auf den Betrag X, sodann korrigiert der SV seinen Vergütungsantrag von 85 € auf 100 € pro Stunde, sodass ihm nochmals was ausgezahlt wird, insgesamt 9.000 €.
    Sodann erstellt der Kostenbeamte eine KR zu Lasten des Beklagten über den Teil der GK, der von den Vorschüssen des Klägers nicht abgedeckt ist (ist aber nicht mehr viel).
    Ich setze die Kosten gegen den Beklagten fest (rechtliches Gehör in Bezug auf die Anwaltskosten gewährt) und setze die verrechneten Gerichtskostenvorschüsse des Klägers hinzu.
    Nun legt der Beklagten-Vertreter dagegen Rechtsmittel ein und begründet, die Gerichtskosten müsse sein Mandant nicht in voller Höhe erstatten, sie wären in dieser Höhe gar nicht notwendig gewesen, denn die Entschädigung des SV sei zu hoch ausgefallen (der hat nach neuem Recht mit 100 €/h abgerechnet, wurde aber vor dem 1.8.13 beauftragt und hätte demnach nur mit 85 €/h abrechnen dürfen). Zudem rügt er die Nichtgewährung rechtlichen Gehörs bei der Festlegung der SV-Entschädigung, die sein Mandant letztlich zu zahlen hat, und zwar unter Verweis auf § 4a JVEG. Man sieht, selbst bei regelmäßiger Gewährung rechtlichen Gehörs im Rahmen der Kostenfestsetzung kann so etwas noch passieren. Wir müssen jetzt ohnehin erst mal sehen, wie wir da insgesamt wieder rauskommen, als erstes haben wir mal mit einer Vorlage an den Bezirksrevisor angefangen, da SV-Entschädigung und Gerichtskosten davon betroffen sind. Letztlich wirkt sich das aber bis zur Kostenfestsetzung aus.

    Was das übrige angeht (Festsetzung ohne Gehör in "leichten" Fällen), so kann das ja auch jeder für sich entscheiden. Ich persönlich empfinde die Gewährung nicht als besonderen Mehraufwand. Und ob der KFB dann am Ende 3 Wochen später rausgeht, ist mir relativ egal, wenn ich daran denke, dass der erste Termin 3-5 Monate nach Eingang der Klageschrift anberaumt wird.

    Nach der Sachverhaltsbeschreibung wendet sich der Beklagte gegen den ihm in Rechnung gestellten Teil der Gutachterkosten (Erinnerung gegen den Gerichtskostenansatz). Seine Begründung (Anwendung alten Rechts) ist einfach zu klären. Es handelt sich wohl um ein Gutachten das der Honorargruppe 8 oder M 3 zugeordnet ist. Zur Klärung bemüht man § 24 JVEG und § 130 BGB (danach kommt es auf den Zeitpunkt an, an dem der Auftrag dem Gutachter zugegangen ist).
    Der KFB ist davon zunächst einmal nicht betroffen, weil der Beklagte die vom Kläger gezahlten 85€/h als berechtigt einräumt.

    Einmal editiert, zuletzt von Little Steven (23. Mai 2014 um 11:06)

  • es gibt eine Entscheidung des LG Hamburg, dass bei einfachem,klaren Sachverhalt (hier VU mit Verfahrensgebühr und Anrechnung, 0,5 Terminsgebühr) es ausreichend ist, dass der Antrag zusammen mit der Entscheidung zugestellt wird, das Rechtsmittel bleibt dem Gegner ja erhalten.


    Da habt ihr es besser, denn mein OLG würde auch diese Entscheidung, die mir auch bekannt ist, ebenfalls zerbröseln - wie schon OLG München und Bamberg. :roll:

  • So geschehen bei meinem ehemaligen LG-Kollegen. Nicht nur aufgehoben, sondern auch - ich sage es mal vorsichtig - derbe gerügt. Später gab´s eine Entschuldigung dafür...

  • Habe auch schon gehört daß KFB aufgehoben wurden wegen fehlendem rechtlichen Gehör und Rechtswidrigkeit.:daumenrun
    Höre aber auch in den meisten Fällen nicht an und es gab noch nie ne Beschwerde.
    Dank VAZ lernt man Rechtsprechungen wie LG Hamburg und KG Berlin zu schätzen. :daumenrau
    henry

  • So geschehen bei meinem ehemaligen LG-Kollegen. Nicht nur aufgehoben, sondern auch - ich sage es mal vorsichtig - derbe gerügt. Später gab´s eine Entschuldigung dafür...


    :eek: Da lobe ich mir mein OLG, auch wenn in an denen viel zu kritisieren habe - aber diesbezüglich gibt´s nichts zu meckern.

  • Der KFB ist davon zunächst einmal nicht betroffen, weil der Beklagte die vom Kläger gezahlten 85€/h als berechtigt einräumt.

    Doch ist er, dagegen wurde primär Rechtsmittel eingelegt. Im KFB habe ich verrechnete Gerichtskosten berücksichtigt, die u.a. auf den erhöhten SV-Kosten (100 €/h) beruhen, obwohl es natürlich nicht meine Aufgabe ist, sämtliche Berechnungen bei der Entschädigung und der GK-Abrechnung ansonsten im Detail nachzuvollziehen.
    Ich habe ihm jetzt mitgeteilt, dass ich die Entscheidung über das RM aussetze, da er zunächst gegen die Gerichstkostenabrechnung Erinnerung einlegen muss, wenn ihm diese zu hoch erscheint.

  • Der KFB ist davon zunächst einmal nicht betroffen, weil der Beklagte die vom Kläger gezahlten 85€/h als berechtigt einräumt.

    Doch ist er, dagegen wurde primär Rechtsmittel eingelegt. Im KFB habe ich verrechnete Gerichtskosten berücksichtigt, die u.a. auf den erhöhten SV-Kosten (100 €/h) beruhen, obwohl es natürlich nicht meine Aufgabe ist, sämtliche Berechnungen bei der Entschädigung und der GK-Abrechnung ansonsten im Detail nachzuvollziehen.
    Ich habe ihm jetzt mitgeteilt, dass ich die Entscheidung über das RM aussetze, da er zunächst gegen die Gerichstkostenabrechnung Erinnerung einlegen muss, wenn ihm diese zu hoch erscheint.

    Decken denn die verrechneten Vorschüsse des Klägers tatsächlich mehr als die Gerichtsgebühren und die mit 85 €/h berechneten SV-Kosten?

  • Ja. Ich habe nochmal in die Akte geschaut. Der Kläger hat am Ende sogar noch etwas zurückbekommen.

    OK! Wann ist der Auftrag dem Gutachter zugegangen? Hilfsweise, wann wurde der Auftrag an ihn versandt?

  • Ist schon richtig, was der Beklagte vorbringt, der Auftrag ging dem SV bereits vor dem 1.8.13 zu.

    Es läuft dann wohl wegen der auf 15€/h beruhenden Differenz auf eine Korrektur der Gerichtskostenrechnung (nach § 35 Abs. 2 KostVfg v.A.wg.?) hinaus und in diesem Umfang auf eine Änderung des KFB - es sei denn, es liegt eine Ausnahme nach § 8 Abs. 4 JVEG a.F. vor.

  • :eek: Da lobe ich mir mein OLG, auch wenn in an denen viel zu kritisieren habe - aber diesbezüglich gibt´s nichts zu meckern.

    Stimmt. Darum beneide ich Dich auch. Man kann eben nicht alles haben... :(

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