Hallo zusammen.
Folgendes Problem:
vorliegend ging es um eine Festsetzung von 20,00 € einer Behörde. Wir stellen den KFA immer zusammen mit dem KFB zu, da die Forderung nie streitig ist. Nun wurde aber vergessen bei der Zustellung des KFBs auch der KFA zuzustellen, so dass rechtliches Gehört nicht gewährt wurde. Der Anwalt hat nunmehr Erinnerung eingelegt.
Ist es möglich den KFA nachträglich zuzustellen? Wie würdet ihr verfahren?
Danke :):daumenrau