Falsche Bezeichnung Grundpfandrecht im Aufgebot

  • Mir wurde eine Akte vorgelegt, in dem das Aufgebot (von meinem Vorgänger) erfolgte für 5 Grundschuldbriefe.

    Nun ist mir aber aufgefallen, dass es 3 Hypothekenbriefe und 2 Grundschuldbriefe sind.

    Muss ich nun das Aufgebot noch einmal neu machen? Im Aufgebot muss ja eine korrekte Bezeichnung der Urkunde erfolgen und darum würde ich hier schon die Erforderlichkeit eines neuen Aufgebotsverfahrens sehen, kann aber bisher im Kommentar nichts dazu finden.

    Was meint ihr?

  • Ich würde schon eine Berichtigung machen, aber die gesetzte Frist nicht verlängern.
    M. E. ist das Recht durch Grundbuchbezeichnung, Rangstelle, eingetragenenes Recht grundsätzlich genaugenug bezeichnet. Falls jemand tatsächlich den Brief in Händen hat, wird er wohl verstehen, dass es sich bei Grundschulden / Hypotheken um einen Schreibfehler handelt.

  • Ich bin bei solchen Dingen immer recht pingelig und würde das Aufgebot aufheben und sofort ein neues, wieder mit der kompletten Aufbietungszeit, erlassen.


    Ob das Recht unrichtig bezeichnet ist oder - bei einem Sparbuch - die Nummer nicht genau stimmt, auch ich habe bisher immer das Aufgebot mit richtigen Angaben immer wiederholt.

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