Habe hier ein Zuständigkeitsproblem.
Bin vom FG Stgt und leider läuft beim Finanzgericht alles ein bisschen anders wie beim LG, SG und AG (und allen die ich noch vergessen habe)...
Folgendes Problem:
Ich habe als UdG eine PKH-Vergütungsfestsetzung gemacht und dabei die Erledigungsgebühr versagt. PKH wurde ausgezahlt ohne die Erledigungsgebühr.
Dagegen habe ich nun eine Erinnerung bekommen mit dem üblichen BlaBla. Jetzt das Problem: Ich denke ich bin für die weitere Bearbeitung nicht zuständig. Da eine PKH-Festsetzung zu Lasten der Staatskasse geht müsste doch diese für eine weitere Stellungnahme bzw. Abhilfe bzw. Nichtabhilfe (und folgender Vorlage beim Senat/Richter) zuständig sein.
Bezi sagt jedoch dass die Zuständigkeit sowohl für eine Stellungnahme als auch Abhilfe/NIchtabhilfe bei mir liegt. Das kann doch nicht sein oder täusche ich mich da?
Gruß