Hallo,
ich hoffe, hier kann mir mal jemand helfen. Sachverhalt ist folgender:
MB beantragt und erlassen im Februar. Das Verfahren lief komplett durch. Nach VB-Erlass und Zustellung meldet sich Insolvenzverwalter und teilt mit, dass seit Dezember Insolvenz eröffnet ist.
Also habe ich "standardmäßig" die Zustellnachricht widerrufen und den Titel zurück erbeten zur Streichung des Zustellvermerks.
Nun meldet sich RA des Antragstellers unter Berufung auf eine Entscheidung des BGH (die ich gerade leider nicht benennen kann), die durchaus aussagt, dass eine Zustellung an die Partei während des laufenden Insolvenzverfahrens wirksam ist, da die Partei die Prozessführungsbefugnis nicht verliert.
Irgendwie habe ich das anders in Erinnerung, meine Kenntnis zum Insolvenzverfahren sind allerdings auch nicht die Besten. Geht denn nicht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis und damit auch die Prozessführungsbefugnis auf den Insolvenzverwalter über?
Ist die Zustellung nun wirksam oder nicht?
Und sehe ich das richtig, dass der RA sowieso nichts mit dem VB anfangen kann, weil man ja während eines Insolvenzverfahrens keine ZV betreiben darf? Möglicherweise kann er das aber doch danach, wenn die Zustellung wirksam ist, wobei er ja eigentlich seine Forderung im Insolvenzverfahren hätte anmelden müssen. Insolvenzgläubiger scheint er auf alle Fälle zu sein, da die Forderung im VB aus dem Sommer letzten Jahres rührt.
Irgendwie bin ich gerade etwas ratlos, wie ich nun weiter verfahren soll. Ein Zwangsmittel zur Einreichung des Titels (zur Streichung des Zustellvermerks) habe ich wohl nicht, bräuchte ich ja auch nicht, wenn die Zustellung wirksam wäre.
Bin auch erst seit kurzem in der Mahnabteilung eingesetzt.
Hat irgendjemand einen Rat?
Danke schonmal.