Es ist mal wieder soweit, eine Auslandszustellung in Strafsachen:(!
Ich soll einen Strafbefehl nach Bosnien_herzegowina zustellen. Habe bereits herausgefunden, dass dies nur auf dem diplomatischen Geschäftsweg möglich ist laut Abschnitt III.2 des Länderteils der RiVASt. Nach Nr. 5 (1) a) der RiVASt bedeutet das, dass das Ersuchen an eine diplomatische Vertretung von Bosnien geschickt werden muss. Aber wohin konkret? Richte ich das Zustellungsersuchen einfach an die zuständige Stelle in Bosnien-Herzegowina und gebe es dann -natürlich über die Prüfstelle beim Landgericht und das Landesjustizministerium- an unser Bundesjustizministerium m.d.B. um Weiterleitung? Oder hat jemand von euch eine konkrete bosnische Empfangsstelle?
Bosnien Strafbefehl
-
-
Die Hoffnung stirbt zuletzt, daher hole ich den Thread nochmal nach oben!
-
Na diplomatisch heißt: MJ - AA - dortiges MJ. Da sucht man sich keine bestimmte evtl zuständige Behörde aus.
-
Ich stehe gerade auf dem Schlauch und hoffe jemand kann mich runterschubsen:
Dem Ersuchen ist nach Nr. 11 Ziff. 1 RiVaSt ein Begleitschreiben beizufügen.
An wen richtet sich das Begleitschreiben?
Ich verstehe den Wortlaut
b) bei ausgehenden Ersuchen an eine Auslandsvertretung der Bundesrepublik Deutschland oder im unmittelbaren Verkehr an eine besondere ausländische Empfangsstelle, wenn die Auslandsvertretung oder die Empfangsstelle das Ersuchen an die ersuchte Behörde weitergeben soll (vgl. Muster Nummer 2, 2a).
so, dass es sich an die deutsche Botschaft in Bosnien-Herzegowina richten soll.
Ist das richtig?
-
Genau. Das Ersuchen richtest du an die "für die Zustellung in ...... zuständige Behörde". Und das Begleitschreiben geht an die Botschaft. Ich glaube, da gibt es in der RiVASt ein Muster für. Genau: Muster 1.
-
Vielen lieben Dank!
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!