Liebe Kollegen,
ich habe hier ein kleines Scheidungsverfahren.
Ich habe eine Auskunftsabfrage beim Einwohnermeldeamt gestartet und dann im AG-Bezirk der melderechtlichen Anschrift des Antragsgegners ein Scheidungsverfahren gestartet.
Jetzt teilt mir das AG mit, dass der Scheidungsantrag an der mitgeteilten Anschrift nicht zugestellt werden kann.
Ich soll eine andere Anschrift mitteilen.
Ich und meine Mdtin wissen aber nicht, wo der Antragsgegner ist.
Die Beteiligten leben schon seit 10 Jahren getrennt.
Was mach ich jetzt?
Ist jetzt das AG Schöneburg in Berlin zuständig?
Was ist wenn der Antragsgegner unauffindbar ist? (Öffentliche Zustellung o.ä.???)
Vielen herzlichen Dank fürs Mitdenken.
VG,
c.
PS: ich bin mir gar nicht recht sicher, ob das das richtige "Unterforum" für die Frage ist