Hallo,
ich habe hier einen Fall zur Prüfung der Voraussetzungen für die Bewilligung von PKH vorliegen.
Dabei ist der Kläger minderjährig und verfügt über kein Einkommen (außer Kindergeld), weshalb zu prüfen ist, ob durch die Eltern ein Prozesskostenvorschuss zu leisten ist.
Die Eltern sind geschieden.
Der Vater bezieht für sich und seine Freundin SGBII-Leistungen. (also kein Prozesskostenvorschuss möglich)
Die Mutter wohnt mit dem minderjährigen Kläger und zwei weiteren Kindern zusammen.
Eins der Kinder Kinder hat Einkommen aus einem Praktikum.
Meine Frage ist nun, inwieweit muss ich das Einkommen der Kinder bei der Mutter berücksichtigen? Darf das überhaupt berücksichtigt werden? Und wie verhält es sich mit dem Kindergeld? Dürfte doch Einkommen der Kinder sein, aber der Mutter zuzurechnen, wenn ihr für die Kinder noch der Freibetrag zusteht (Naturalunterhalt).
Ziehe ich die Ausgaben, die die Mutter für die Kinder tätigt und nachweist auch ab?
Ich bin mir noch etwas unsicher, ob ich nur die reinen Einkommensverhältnisse der Mutter betrachten muss, bzw. die Kinder, die dort wohnen mit einbeziehen muss.