Art. 8 EG ZustellungsVO Luxemburg

  • Guten Morgen,
    habe hier eine Zustellung nach Luxemburg. Es wurde ohne Übersetzung zugestellt, da unter anderem Deutsch eine Amtssprache in Luxemburg ist. - Belehrung über Annahmeverweigerung war beigefügt.- Jetzt kommt die Zustellungen mit dem Hinweis zurück, der Empfänger wäre lediglich die französische Sprache mächtig. Der Richter schreibt mir die Sache zu, damit ich prüfe ob der Empfänger die Annahmeverweigern durfte.
    Ich tendiere dazu, dass die Verweigerung möglich war. In Luxemburg sind ja sowohl Deutsch als auch Französisch Amtssprache.
    Wie seht ihr den Fall?

  • Kommt halt drauf an, wo der Antragsteller wohnt bzw. ob es überhaupt Orte in Luxemburg gibt, in denen deutsch KEINE Amtssprache ist.
    Soweit ich weiß, ist deutsch in ganz Luxemburg Amtssprache, so dass ein Annahmeverweigerungsrecht nicht bestanden haben dürfte (und bereits die Übersendung der Belehrung unrichtig gewesen sein dürfte).

    Wer "A" sagt, muss nicht auch "B" sagen. Er kann auch feststellen, dass "A" falsch war oder es auch noch "C" gibt.

    Wir Zauberer wissen über sowas Bescheid!

  • ob es überhaupt Orte in Luxemburg gibt, in denen deutsch KEINE Amtssprache ist


    Habe ich mich auch schon gefragt, finde dazu bislang keine Auflistung/bzw. keinen Hinweis.
    Die Partei ist in Esch-sur-Alzette wohnhaft. Habe gelesen, dass aufgrund der Nähe zu Frankreich dort wohl überwiegend französisch gesprochen wird.

  • Der Gockel hilft einem da leider auch nicht wirklich weiter. Allerdings sprechen die Indizien, die die Gockelsuche ausspuckt, deutlich dafür, dass Esch-sur-Alzette keine Ausnahme darstellt, also dort auch deutsch als Amtssprache fungiert. Auch Kais Links drücken das selbe aus.
    Damit bestand kein Annahmeverweigerungsrecht.


    Die Frage ist allerdings, ob angesichts der dennoch erfolgten Übersendung der Belehrung über das Annahmeverweigerungsrecht möglicherweise der Rechtsschein eines solchen geschaffen wurde. Denn die Belehrung drückt ja aus "Dieses Dokument ist nicht in der Amtssprache des Mitgliedsstaates abgefasst" - auch wenn es tatsächlich in der Amtssprache abgefasst wurde. Unter Berücksichtigung von Treu und Glauben könnte daher die Zustellung möglicherweise nicht wirksam erfolgt sein. Damit habe ich mich bislang noch nicht befassen müssen....
    Allerdings könnte eine etwaige unwirksame ZU wohl durch ein Nachholen der Zustellung - OHNE Belehrung - ggf. geheilt werden.

    Wer "A" sagt, muss nicht auch "B" sagen. Er kann auch feststellen, dass "A" falsch war oder es auch noch "C" gibt.

    Wir Zauberer wissen über sowas Bescheid!

  • Erfahrungsgemäß wird am Zustellungsort Französisch gesprochen.
    M. E. hat daher der Zustellungsempfänger ein Annahmeverweigerungsrecht aufgrund der verwendeten Sprache.

    Sofern und soweit die Annahmeverweigerung fristgemäß erfolgte, ist diese wirksam erfolgt.
    Die Feststellung, ob der Zustellungsempfänger zur Annahmeverweigerung berechtigt war und ob diese fristgemäß erfolgte, obliegt dem zuständigen Richter.
    Ich würde daher den Richter über den Sachverhalt entsprechend informieren.
    Falls der Richter feststellen sollte, dass die Annahmeverweigerung zurecht und fristgemäß erfolgte, könnte der Zustellungsmangel nachträglich durch Zustellung der Übersetzungen an die Zustellungsempfängerin geheilt werden.

  • Nach meinen Erfahrungen wird in Esch-Sur-Alzette in erster Linie Portugiesisch gesprochen (das ist aber definitiv nicht Amtssprache).

    Das Problem in Luxemburg ist, dass nach dem geltenden Sprachreglement (Loi du 24 février 1984 sur le régime des langues - wie fast alle neuen Gesetze gibt es das nur auf Französisch) der Bürger die Wahl hat, welche der Amtssprachen ihm gegenüber zu gebrauchen ist (Art. 3 des Gesetzes). Das ist anders als in Belgien oder der Schweiz, wo es eine geographische Abgrenzung der Sprachräume gibt. Das spielt nach Art. 8 EU-Zustellungsverordnung aber keine Rolle, und es reicht "eine" der Amtssprachen aus - insoweit weicht die Rechtslage von der innerstaatlichen Rechtslage ab.

    Wenn man jemanden ganz verwirren will, kann man auf luxemburgisch zustellen, das macht dort nämlich wirklich niemand (siehe auch: "Irische Sprache in Irland")

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

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