Mir werden vorgelegt
- ein Beschluss im Regelunterhaltsverfahren nach § 642b ZPO
- drei Unterhaltsverpflichtungsurkunden, protokolliert durch das Jugendamt
Der Vollstreckungsgegner ist Soldat der Deutschen Bundeswehr, jedoch derzeit in Belgien stationiert.
Wegen der Auslandsberührung schickt das JA die Leut nun zu mir. Aber: Liegt denn überhaupt Auslandsberührung vor? Die können doch ganz normal hier in Deutschland den Sold pfänden, und gut ist's?