Ich habe hier https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php…e-Erben-bekannt schon mal eine ähnliche Frage angesprochen, aber in Diskussionen mit der NL-Abteilung stellt sich noch die Frage, wie bei solchen Anträgen, in denen potenzielle Erben bekannt sind oder sich aus NL- oder Betreuungsakten ergeben können, vorzugehen ist (in NRW besteht keine Erbenermittlungspflicht der HL-Stelle):
Das Altenheim/der Betreuer will hinterlegen. Im Antrag steht, dass die Erben unbekannt sind oder als Erben x und Y bekannt sind.
Zieht Ihr vorab die Betreuungsakten bei oder macht eine Anfrage an die NL-Abteilung? Reicht es, wenn der Hinterleger im Antrag schreibt, dass er die Erben nicht kennt oder das ihm nur X und Y als potentielle Erben bekannt sind? Oder verlangt Ihr, dass er nachweist, die potentiellen Erben angeschrieben zu haben? Muss er eine Sterbeurkunde vorlegen?