Hallo zusammen,
ich bin ein wenig verwirrt:
Im Grundbuch ist folgendes eingetragen:
"Das Enteignungsverfahren zum Zwecke der Beschränkung der Grundstücke ist eingeleitet. Mit Bezug auf den Planfeststellungs- und Besitzeinweisungsbeschluss des Regierungspräsidenten vom ... vorgemerkt für die XY-GmbH, eingetragen am ... ."
Muss die Löschung nun von dem Regierungspräsidenten (bzw. jetzt: Bezirksregierung) oder von der XY-GmbH bewilligt werden?
LG, Motzkeks