Hallo zusammen,
über die SuFu hab ich nichts gefunden (oder mal wieder falsch gesucht).
Hab jetzt eine Rechnungslegung vorgelegt bekommen und eine Selbstverwaltung der Betroffenen über ihr einziges Konto (Girokonto).
Die Betroffene hat einen Einwilligungsvorbehalt.
Auf meine Nachfrage hin, wie das denn möglich ist, schreibt der Betreuer:
Er hat vom Einwilligungsvorbehalt keinen Gebraucht gemacht, weil es auch so funktioniert hat mit der Geldeinteilung der Betroffenen. er hat kontrolliert, aber musste nicht eingreifen.
Meine Frage: Ist das für mich in Ordnung? Und ich kann die RL-Prüfung abschließen.
Ist das überhaupt möglich bei einem Einwilligungsvorbehalt?
Danke für eure Hilfe!
LG