Hallo Kollegen,
ich habe heute eine Akte zur Bearbeitung vorgelegt bekommen und brauche eure fachliche Hilfe.
Wir haben für unsere Mandantin gegen eine Firma in Holland zur Zahlung im Zug um Zug gegen Herausgabe eines Gegenstandes erwirkt. Wir haben einen Gerichtsvollzieher im Auftrag gegeben, bei der Niederlassung der Firma in Buchholz die Zwangsvollstreckung durchzuführen. Der GV war vor Ort, es wurden lediglich nur ein paar Möbelstücke von der Firma ausgestellt. Auf ausdrückliches Nachfragen des GV, ob ein Mitarbeiter von der Firma X anzusprechen ist, wurde verneint. Eine Mitarbeiterin hat mitgeteilt, daß sie nur für die Firma X Post annehmen und an die Firma X. nach Holland weiterleitet. Die Zug um Zug Zwangvollstreckung ist daher nicht möglich und der GV hat uns die Unterlagen zurückgesandt. Damit war dieser Auftrag erfolglos beendet.
Was können wir jetzt für die Mandantin tun? Müssen wir den Fall an einen Kollegen in Holland abgeben?
Nach Durchsicht in der Akte, haben wir festgestellt, daß die vollständige Bankverbindung der Firma X in Holland vorliegt. Können wir mit diesem Urteil von Deutschland aus das Konto des Schuldners in Holland pfänden? Wenn ja, wie sollen wir denn vorgehen?
Habt Ihr auch so ähnliche Erfahrungen gehabt? wäre dankbar, wenn Ihr mir weiter helfen könntet.