Hallo,
ich frage mich gerade, wie ich mit folgendem Antrag umgehen soll.
Betroffene verfügt über Vermögen von knapp über 6.000,00 € (Sparbuch) und lebt im Heim. Betreuer ist der Sohn. Dieser teilt nunmehr schriftlich mit, dass die Betroffene für ihren Urenkel gerne die Kita-Gebühren (vierteljährlich immerhin 949,50 €) übernehmen möchte. Die Betroffene hat das Schreiben ebenfalls unterschrieben.
Ein Einwilligungsvorbehalt besteht nicht.
Vierteljährlich fast 1.000,00 € gehen bei einem Vermögen von 6.000,00 € wohl weit über eine Anstandsschenkung hinaus, zumal es ja wiederkehrende Schenkungen sind.
Es handelt sich ja zwar offensichtlich um den freien Willen der Betroffenen, aber ich habe dabei trotzdem Bauchschmerzen.
Kann ich als Betreuungsgericht irgendetwas veranlassen? Soll heißen: gibt es hier einen Genehmigungstatbestand über den ich befinden müsste?