betreuungsgerichtliche Genehmigung nötig?

  • Hallo :)

    Ich habe mal eine Frage und hoffe, dass mir hier jemand helfen kann. Bin erst seit ein paar Wochen in der Betreuungsabteilung.

    Kurzer Sachverhalt: Der Betreute ist geschieden, das gemeinsame Haus wurde teilungsversteigert, der Erlös ist immer noch bei der Hinterlegungsstelle hinterlegt und muss noch zu gewissen Quoten an den Betreuten und dessen Ex-Frau ausgezahlt werden.

    Die Auszahlung erfolgte noch nicht, da
    a) die Ex-Frau keine keine Willenserklärung bezüglich der Auszahlung des Betrages abgegeben hat und
    b) laut Mitteling des Betreuers die Hinterlegungsstelle ihm telefonisch mitgeteilt habe, dass (ich zitiere sein Schreiben) "der Betrag - selbst wenn übereinstimmende Willenserklärungen endlich vorliegen würden - nicht ausgezahlt werden kann, da das Betreuungsgericht einen Beschluss erlassen müsste, dass das Geld überhaupt ausgezahlt werden darf".

    So und nun meine Frage: Ist das denn überhaupt genehmigungspflichtig? Im Palandt konnte ich nichts finden (vielleicht habe ich es aber auch überlesen?).

    LG
    Cocoon

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