Halli hallo liebe Leute.
Ich habe hier eine Hinterlegungssache. Es war ein Betrag i. H. v. 103.298,21 EUR hinterlegt. Nun sind etwa 4.000,00 EUR HL-Zinsen entstanden. Bei dem Empfangsberechtigten handelt es sich um ein minderjähriges Kind, welches unter Ergänzungspflegschaft stand. Nun hatte meine Vorgängerin darauf hingewiesen, dass HL-Zinsen geltend gemacht werden können.
Da nunmehr mehr als 3 Monate nach der Nachricht über die Herausgabe verstriche sind, bin ich der Meinung, dass ich die Akte abschließen und weglegen kann.
Würdet ihr in Anbetracht, dass es sich bei dem Empfangsberechtigten um ein minderjähriges Kind, welches unter Ergänzungspflegschaft stand handelt, nochmal hinweisen, dass HL-Zinsen beantragt werden können?
LG, Maracuja