genaue Bezeichnung des Grundstücks

  • Einen schönen Guten Nachmittag!

    Ich hab einen Antrag auf Aufgebot der Grundstückseigentümer. Es soll der Eigentümer eine Teilfläche, eines im Grundbuch gebuchten Grundstücks aufgeboten werden. Das Stück Erde ist zwar vom Vermessungsbüro als extra Flurstück augemessen, aber nicht als solches gebucht.

    Zur genauen Bezeichnung hatte ich eigentlich vor, den Flurkartenausschnitt des Vermessungsbüros als Anlage zum Aufgebot zu nehmen und darauf zu verweisen, aber das lässt sich ja dann eher blöd in der Zeitung und auch elektronisch um Bundesanzeiger veröffentlichen......

    Jetzt meine Frage an Euch - ist das überhaupt nötig oder übertreib ich da?? :gruebel:

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