Rechtsmißbräuchlich angestellt

  • A ist Alleingesellschafter und Geschäftsführer der GmbH A
    und
    B ist Alleingesellschafter und Geschäftsführer der GmbH B.

    A stellt B in der GmbH A als Angestellte ein und umgekehrt.
    Somit sind beide Selbständigen abhängig Beschäftigte.

    Ich finde das rechtsmißbräuchlich. Welche gesetzlichen Normen wären hier einschlägig...Gibts Rechtsurteile hierzu?

  • Ohne weiteren Sachverhalt vermag ich hier keine Rechtsmissbräuchlichkeit zu erkennen.

    Vielleicht kann A bei B die Buchführung machen und B macht bei A die Lagerhaltung?

  • Zumindest A gibt zu, dass dieses Konstrukt ausschliesslich aus Gründen der Sozialversicherungskosten aufgebaut wurde. Weder arbeitet A wirklich in der GmbH B noch umgekehrt.

  • Ich finde das Ganze auch nicht rechtsmißbräuchlich. Denn eine Sozialversicherung kostet schließlich auch.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • :daumenrau

    Bei Rechtsmissbrauch denkt man im allgemeinen an Konstruktionen, bei denen kraft Gesetzes anfallende Kosten oder kraft Vertrags geschuldete Kosten vermieden werden sollen. Hier wäre ja genau das Gegenteil der Fall: Zwei Personen, die tatsäclich keine Arbeit leisten, werden für ihr Nichtstun bezahlt und dafür fallen dann konsequent auch noch Sozialversicherungsbeiträge an.

    Ich kann mir eigentlich nur eine einzige Konstellation vorstellen, wo man hier über Rechtsmissbrauch mal nachdenken könnte: A und B waren freiwillig krankenversichert in der privaten Krankenversicherung. Weil ihnen diese aufgrund ihrer vielfachen Krankheiten zu teuer geworden ist, haben sie eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung versucht, wurden dort aber abgelehnt, weil sie unter bestimmte Sperrfristklauseln fallen (da gibt es so Ausschlüsse, wenn man zu viel verdient hat in den letzten Jahren und zu lange in der PKV war, Sinn dieser Ausschlüsse ist genau das "KV-Hopping" zu vermeiden). Nun versuchen sie ihren Wiedereinstieg in die gesetzliche Krankenversicherung dadurch herbeizuführen, dass sie sich beide als abhängig Beschäftigte mit Gehalt unter der Grenze zur freiwilligen Versicherung gerieren.
    In einer solchen Konstellation könnte Rechtsmissbrauch (nur) gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen vorliegen. In allen übrigen Beziehungen scheidet dieser trotzdem aus.

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!