Hallo,
ich bin mir gerade ein wenig unsicher .
Mir liegt ein Antrag auf Eigentumswechsel vor, als Erwerber aufgetreten ist eine GmbH in Gründung vertreten durch den (angeblich) einzelvertretungsberechtigten Geschäftsführer. In Schöner/Stöber 15 Auflage unter Rn 993a ist ausgeführt, was mir als Nachweis eigentlich alles vorgelegt werden müsste.
Außer dem Kaufvertrag liegt mir allerdings nicht vor, lediglich die Mitteilung, dass die GmbH zwischenzeitlich eingetragen wurde und die Bezugnahme aufs Handelsregister.
Was ich mich nun Frage heilt die nachträgliche Eintragung der GmbH den Mangel, dass mir kein Vertretungsnachweis bzgl. der GmbH iG vorgelegt wurde?
Ich würde nun eigentlich entweder noch die in Rn. 993a aufgeführten Dinge nachfordern, oder eine Genehmigung des nun eingetragenen vertretungsberechtigten Geschäftsführers, bin mir nur wie gesagt unsicher.