P-Konto-Bescheinigung

  • Hallo,

    ich möchte eine P-Konto-Bescheinigung ausstellen und habe folgende Einkünfte:

    1. Rente
    2. Leistungen nach SGB XII für Schuldnerin und Ehemann zusammen 132,77 €
    3. Leistungen nach § 17 a StrRehaG von 250,00 €/Monat (es steht im Bescheid, dass dieser Betrag nicht pfändbar ist)
    4. Pflegegeld Pflegestufe II

    Meine Fragen:

    Wie fülle ich die Bescheinigung richtig aus. Meine Idee: 1. Grundfreibetrag 2. Weiterer Freibetrag für Ehemann 3. weiterer Freibetrag von 132,77 € für SGB XII-Leistung

    Wie trage ich die StrRehaG-Zahlung ein?

    Das Pflegegeld steht doch eigentlich der pflegenden Person zu. Die Schuldnerin bekommt es aber auf ihr Konto überwiesen. Wie kann ich das machen?

    Danke vorab.

    Liane

  • Wie trage ich die StrRehaG-Zahlung ein?

    Das Pflegegeld steht doch eigentlich der pflegenden Person zu. Die Schuldnerin bekommt es aber auf ihr Konto überwiesen. Wie kann ich das machen?

    Bescheinigen kannst du nur was unter §850k II ZPO fällt.

    Leistungen nach StrRehaG fallen da nicht darunter und vermutlich auch nicht das Pflegegeld (SGB XI oder XII?).

  • bescheinigt werden kann imo nur
    Sockelbetrag für Ehemann und
    Pflegegeld 850k abs. 2 nr. 2, 2. variante zpo

    wenn das betragsmäßig ausreichen sollte für alle 4 Einkünfte, gut,
    wenn nicht - 850k abs. 4 zpo vom gericht.

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