Kosten Abwesenheitspflegschaft GNotKG

  • Hallo Zusammen,
    kurze Frage: Ich habe eine Abwesenheitspflegschaft mit dem Wirkungskreis "Abschluss Darlehen und Grundschuldbestellung" es geht um eine Umschuldung des DArlehens für das Grundstück, Exmann ist verschwunden.
    Zweck ist erreicht, jetzt habe ich aufgehoben und frage mich, ob Kosten zu berechnen sind.
    Wenn ja, nach welchem Wert?
    Und ist es wie bei Betreuung, dass die Astin dann über 25000€ Vermögen überhaupt haben muss?

  • Der Thread gehört in das Betreuungs-Forum (Stichwort betreuungsgerichtliche Zuweisungssache).
    Es wäre eine Gebühr nach 11103 GNotKG erhoben, höchstens jedoch eine Gebühr nach Nr. 11101. Hat der Abwesende also weniger als 25.000,00 € fällt keine Gebühr an.
    I.Ü. stellt sich die Frage, wie man den Abwesenden eine Gebühr in Rechnung stellen könnte.

  • Wenn die Abwesenheitspflegschaft ein Antragsgeschäft wäre : vielleicht.
    Ist sie aber nicht.

    Im übrigen ist der Fred in der Tat im falschen Subforum.

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