Recherche MDR: Überlastung Betreuungsgerichte?

  • ähm, Pebbsy Basiszahlen sinken? Und dann noch um die Hälfte?


    Das hörte man vergangene Woche so gerüchteweise. Wahrscheinlich ist das aber - wie bei Gerüchten häufig - deutlich übertrieben. Dass die Basiszahl für Betreuungsverfahren beim Rpfl. aber wohl im neuen Gutachten abgesenkt wurde, scheint tatsächlich Fakt zu sein. Ich denke, man wird in den nächsten Wochen sicherlich die neuen Basiszahlen insgesamt erfahren, so dass man dann fundierter diskutieren kann.

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Derzeit kommt im ZDF ein Film zm Thema rechtl. Betreuung mit dem Titel "Sein gutes Recht". Im Anschluss daran noch eine Doku zum Film "Sein gutes Recht - Leben mit Betreuung".

    Auch in der Mediathek abrufbar.

  • "...Und schlimmer noch: Auf Veranlassung von Nachbarn wurde Max per Gerichtsbeschluss unter Betreuung gestellt. Selbst den Heizungsmonteur kann nur der mit der Betreuung beauftragte Anwalt Schillings bestellen. ...

    Die energische Leni nimmt den Kampf gegen die ignorante Kanzlei auf. ... Als Leni beobachtet, wie der betreuende Anwalt Max' Villa leerräumt, rastet sie aus.

    Schon besteht die Gefahr, dass die "lästige" Seniorin nun auch unter Betreuung gestellt wird. Der betrügerische Anwalt lässt Leni jedenfalls erstmal in die Psychiatrie einweisen. Doch Leni bleibt geistesgegenwärtig. Als pensionierte Lehrerin kann sie der zuständigen Richterin vorrechnen, welche Rendite die Kanzlei mit ihren zahlreichen Betreuungsklienten einfährt. Es kommen atemberaubend viele abgerechnete Arbeitsstunden zusammen - da gerät auch die Richterin ins Grübeln. ... Jetzt sitzt der Betreuungsanwalt in der Falle."


    Der Betroffene darf den Monteur nicht selbst beauftragen > sachlich falsch, Betreute sind nicht entmündigt
    In die Psychiatrie kommt, wer "lästig" ist und sich wehrt > warum nicht gleich "sie wird nach Sibirien geschickt"? Unterbringung ist nur zulässig, wenn man sich oder andere gefährdet
    Gegen einen Betreuer und gegen den Betreuungsbeschluss muss man "kämpfen" > Warum? Sie hätte die Betreuung als ehrenamtliche Betreuerin selbst übernehmen können und sich um den verwahrlosten Freund selbst kümmern können
    Der Anwalt rechnet Arbeitsstunden ab > falsch, es gibt eine Pauschalvergütung

    :mad: Ist der Film genauso reißerisch und einseitig wie die Ankündigung?

    * Was schert´s die Eiche, wenn das Schwein sich an ihr reibt! *

    Einmal editiert, zuletzt von Franziska (31. März 2015 um 11:01)

  • Ich habe auch den Kurztext gelesen und es dann vermieden, mir das anzutun. Hatte gerade schon hohen Blutdruck...

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.


  • Die Schlamperei bei den Erhebungsgerichten im Betreuungsdezernat scheint also groß zu sein und zwar _auch_ beim Notieren des Arbeitsaufwands. Immerhin wurden die Zahlen ja selbst aufgeschrieben, wie dumm kann man sein?

    Schau bitte mal in den Pebb§y thread.
    Sicher wurden die Zahlen von den meisten Kollegen nicht falsch notiert bei der Erhebung.

    Suche die Schuldigen mal bitte woanders.
    Angeblich sollen Abgleiche der Erhebungen mit dem vorliegenden Personaleinsatz stattfinden und dann einige Zahlen im Nachhinein aus der Erhebung fliegen wenn keine Plausibilität mit der Personalstärke vorliegt.

  • Der Betroffene darf den Monteur nicht selbst beauftragen > sachlich falsch, Betreute sind nicht entmündigt
    In die Psychiatrie kommt, wer "lästig" ist und sich wehrt > warum nicht gleich "sie wird nach Sibirien geschickt"? Unterbringung ist nur zulässig, wenn man sich oder andere gefährdet
    Gegen einen Betreuer und gegen den Betreuungsbeschluss muss man "kämpfen" > Warum? Sie hätte die Betreuung als ehrenamtliche Betreuerin selbst übernehmen können und sich um den verwahrlosten Freund selbst kümmern können
    Der Anwalt rechnet Arbeitsstunden ab > falsch, es gibt eine Pauschalvergütung

    :mad: Ist der Film genauso reißerisch und einseitig wie die Ankündigung?

    Nun ja...
    Der Monteur konnte nicht beauftragt werden, da der Betreute kein Geld zur Verfügung hatte, mit dem er diesen hätte bezahlen können (Vermögenssorge lag beim Betreuer).
    Leni "rastete aus", als sie den Betreuer (Anwalt) beim Ausräumen der Villa des Betreuten antrifft; sie schlägt ihn (zwar eher unbeabsichtigt, aber...), zudem ist sie alkoholisiert. Deswegen wird sie kurz und knapp "eingewiesen".
    Leni versucht, einen Betreuerwechsel auf sich zu erreichen. Scheitert, weil ihr Freund (der Betreute) in einem seiner weniger lichten Momente glaubt, sie sei nur hinter seinem Geld her.
    Zur Vergütung: Die Kanzlei des Betreueranwalts hatte 200 Betreuungen, a 7 St. (pauschal), macht 1.400 Std im Monat, aufgeteilt auf die tätigen Anwälte ergab das eine tgl. Arbeitszeit von 17 Std pro Anwalt, was natürlich eher unwahrscheinlich ist... (so ungefähr die Berechnung der "Rendite" im Film)

    Das Übliche halt: Anhörung durch die Richterin (Frage nach dem aktuellen Datum, nach dem derzeitigen Bundespräsidenten), auf der einen Seite der Betreute (der oft wirklich neben sich stand), auf der anderen Seite der korrekte Anwalt. Und mittendrin Thekla Carola Wied als superadrette Seniorin, die gegen das Unrecht in der Welt kämpft.

    Viel interessanter: Im Anschluss lief eine Reportage zum Thema, in der u.a. tatsächlich ein Betreuungsrechtspfleger zu Wort kam. Link.

  • Derzeit kommt im ZDF ein Film zm Thema rechtl. Betreuung mit dem Titel "Sein gutes Recht". Im Anschluss daran noch eine Doku zum Film "Sein gutes Recht - Leben mit Betreuung".

    Auch in der Mediathek abrufbar.


    Die Reportage fand ich einigermaßen gelungen. Der Film.... na ja....

  • Derzeit kommt im ZDF ein Film zm Thema rechtl. Betreuung mit dem Titel "Sein gutes Recht". Im Anschluss daran noch eine Doku zum Film "Sein gutes Recht - Leben mit Betreuung".

    Auch in der Mediathek abrufbar.


    Die Reportage fand ich einigermaßen gelungen. Der Film.... na ja....

    So ging es mir auch. Die Doku war bis auf ein paar Stellen wirklich ganz gut. Auch der Kollege hat sich gut geschlagen. Der Film war nahezu das Gegenteil.

  • Natürlich ist klar, dass diese Menge an Verfahren von niemandem auch nur annähernd vernünftig bearbeitet werden kann, es sei denn, die Betreuungen wären so strukuriert (z. B. ganz überwiegend Mittellose oder nur Kleinvermögende), dass ein wesentlicher Teil der üblichen Arbeiten (etwa die Prüfung von Rechnungslegungen und eine Vielzahl von Genehmigungen) entfällt. In "reichen" Gegenden mit hohem Genehmigungsaufkommen und einer zu klärenden Vielzahl von komplizierten Rechtsfragen kann man bei diesen Pensen gleich dicht - oder eine vorsorgliche Haftungsanzeige an den Dienstherrn - machen.

  • Der Rechtspfleger, der für Baden-Baden oder Starnberg zuständig ist , wird das so sehen können.
    Allerdings sollte man meinen , dass in den " reichen Bezirken" das Vorhandensein ( notarieller ) Vollmachten / Vorsorgevollmachten ausgeprägter sein dürfte.

  • Natürlich ist klar, dass diese Menge an Verfahren von niemandem auch nur annähernd vernünftig bearbeitet werden kann, es sei denn, die Betreuungen wären so strukuriert (z. B. ganz überwiegend Mittellose oder nur Kleinvermögende), dass ein wesentlicher Teil der üblichen Arbeiten (etwa die Prüfung von Rechnungslegungen und eine Vielzahl von Genehmigungen) entfällt. ...


    Nur vorsorglich möchte ich darauf hinweisen, dass natürlich auch bei geringen Vermögen vom nicht befreiten Betreuer jährlich eine Rechnungslegung verlangt und diese geprüft wird!

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