Welche Konten müssen in die Vermögensübersicht

  • Sicher gibt es keine theoretische Möglichkeit, diese Betreuungsanordnung zu rechtfertigen. Gleichwohl gibt es die durchaus sehr reale Möglichkeit der Richter, diese Anordnung zu treffen.
    Es bleibt leider dabei, daß diese Anordnung nicht unwirksam ist. Ändert der Anordnende auch auf Vorlage durch d. Rpfl. die Anordnung nicht und legt auch kein Berechtigter Rechtsmittel ein, bleibt d. Rpfl. wie den Beteiligten nichts anderes übrig, als mit dieser Situation umzugehen. Und genau um den Umgang geht es doch bei der Debatte eigentlich. Die ganze theoretische Diskussion, ob der Richter die Anordnung hätte treffen dürfen, bringt mich mit meinen Akten kein Stück weiter.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Was muss ich mir dabei denken , dass Cromwell nicht mehr gepostet hat ?:confused:
    Kann mit meiner Meinung - insbes. zu Ableitungsversuchen von OLG Köln - nicht völlig daneben gelegen haben.

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