Ein Notariat -Betreuungsgericht / Nachlassgericht- in Baden Württemberg.
Die Erblasserin stand unter Betreuung, Betreuerin war ihre Schwester.
Die Erblasserin wird von ihrer Tochter und ihrem Sohn alleine beerbt. Für den Sohn besteht Betreuung, die Betreuerin ist dessen Schwester, die Tochter der Erblasserin.
Die Tochter möchte bei mir als Nachlassgericht einen Erbscheinsantrag zur Niederschrift stellen.
In der Niederschrift würde ich die Tochter der Erblasserin gerne auf die Legung einer Schlussrechnung nach dem Tod der Erblassein verzichten lassen.
Kann sie diesen Verzicht auch für ihren Bruder aussprechen, für den sie Betreuerin ist oder ist hier etwas zu beachten?
Wäre es vielleicht einfacher, auf die Rechnungslegung nicht zu verzichten?