Wie meldet man ein Auto ab, dessen Standort unbekannt ist?

  • Wie handhabt Ihr das denn hier:

    Eröffnetes IN-Verfahren. Es gehen Kfz-Steuerbescheide ein bzgl. eines Pkw, von dem der Schuldner behauptet, er wisse nicht, wo es sich befinde. Das Finanzamt bzw. das Hauptzollamt teilen mit, dass der Wagen nie abgemeldet worden sei und daher Steuerpflicht fortbestehe.

    Wie kriegt man den Wagen abgemeldet? Wir haben ja kein Nummernschild zum Plakette-Abkratzen-Lassen, auch keinen Brief, kommt man irgendwie aus der Nummer raus?

  • Ist ihm das Auto irgendwo aus der Tasche gefallen oder wie?

    Der Sachvortrag sollte eigentlich nicht ausreichen, um den Verlust eines Kraftfahrzeugs erfolgreich geltend zu machen. Da würde ich erstmal mittels § 98 InsO nachbohren...

    ... denn in Gottes Auftrag handeln jene, die Steuern einzuziehen haben. Römer 13,6

  • Und wenn § 98 InsO nicht mehr hilft:

    Das Fahrzeug stilllegen lassen. Hierzu ist die Zulassungsbescheinigung und das Kennzeichen zum Entstempeln vorzulegen (§ 14 Abs. 1 FZV). Sind diese nicht vorhanden und nicht zu beschaffen, muss gegenüber der Zulassungsstelle der Verlust der Unterlagen und des Kennzeichens eidesstattlich versichert werden. Hierzu sehr ausführlich: Sterzinger in DStR 2008, 1672.

    Edit: Weitere Fundstelle hierzu: Dr. Farr, NZI 2008, 78

    Es wäre dumm zu versuchen, an Gesetzen des Lebens zu drehn. (Peter Cornelius in: Segel im Wind)

    Einmal editiert, zuletzt von Silberkotelett (18. September 2014 um 10:27) aus folgendem Grund: Edit

  • Ist ihm das Auto irgendwo aus der Tasche gefallen oder wie?

    Der Sachvortrag sollte eigentlich nicht ausreichen, um den Verlust eines Kraftfahrzeugs erfolgreich geltend zu machen. Da würde ich erstmal mittels § 98 InsO nachbohren...

    Da kann man schön nachbohren, aber es gibt nun mal Kandidaten, bei denen nix rauskommt, da bleibt es bei 'Hab ich nem Kumpel gegeben, der hat's in die Werkstatt geschoben, wann? Weiß ich nicht mehr ...'

  • Kommt nen Typ in die Zulassungsstelle und sagt: "Eh Leute, mein Auto ist weg. Unterlagen habe ich keine, aber kein Bock mehr auf Kfz-Steuer!"

    Würde mich sehr wundern, wenn die Zulassungsbehörde bei solch schwachen Vortrag die Abmeldung vornähme. Es ist immerhin damit zu rechnen, dass dann das abgemeldete Auto mit Kennzeichen und Plakette weiter rumfährt.

    ... denn in Gottes Auftrag handeln jene, die Steuern einzuziehen haben. Römer 13,6

  • Den fehlenden "Bock" muss ich ja nicht so explizit ansprechen, zumal die Kfz-Steuer nur einer von mehreren Ausflüssen der Zulassung ist. Als Halter hafte ich (bzw. die Insolvenzmasse) auch für etwaige Unfallschäden, wenn und soweit die Haftpflicht nicht eintritt. Dann muss ich doch sowohl der Steuer als auch der Haftung entgehen können. Der Weg ist eröffnet (Siehe die beiden Aufsätze). Und wie anders als durch eine eidesstattliche Versicherung mit plausibler Darstellung der Umstände soll das sonst gehen?

    Es wäre dumm zu versuchen, an Gesetzen des Lebens zu drehn. (Peter Cornelius in: Segel im Wind)

  • Den fehlenden "Bock" muss ich ja nicht so explizit ansprechen, zumal die Kfz-Steuer nur einer von mehreren Ausflüssen der Zulassung ist. Als Halter hafte ich (bzw. die Insolvenzmasse) auch für etwaige Unfallschäden, wenn und soweit die Haftpflicht nicht eintritt. Dann muss ich doch sowohl der Steuer als auch der Haftung entgehen können. Der Weg ist eröffnet (Siehe die beiden Aufsätze). Und wie anders als durch eine eidesstattliche Versicherung mit plausibler Darstellung der Umstände soll das sonst gehen?

    Eben weil da nicht nur die Kfz-Steuer dran hängt sondern der Eigentümer/Halter eines Kraftfahrzeugs auch haftet und da womöglich ein Auto mit Kennzeichen und Plakette rumfährt, für das kein Versicherungsschutz besteht, wird die Behörde das Fahrzeug zur Fahndung ausschreiben müssen. Je nach Vortrag wirds wohl auch auf ein Bußgeld hinauslaufen.

    Für die Behörde wird es wohl auch - wie du richtig sagst - auf eine plausible Darstellung des Sachverhalts ankommen. "Gestern hab ich das Fahrzeug nem Unbekannten mitsamt Papieren geliehen" oder "Gab ich vor einem Jahr nem Kumpel, der kann sich aber auch nicht mehr erinnern" gehört wohl eher nicht dazu.

    Jedenfalls hört sich das alles nicht danach an, dass da Finanzamt auf die Kfz-Steuer verzichten wird. Bis zur Abmeldung bleibt der Schuldner steuerpflichtig.

    ... denn in Gottes Auftrag handeln jene, die Steuern einzuziehen haben. Römer 13,6

  • Also nach fehlgegangenem Abmeldeversuch Freigabe des Pkw durch den InsVw?

    Lädt natürlich auch zu Missbrauch dieser Gestaltungsform ein, so dass ich mich frage, ob es nicht sinnvoller ist, die Hürde der Glaubhaftmachung bei Abmeldung durch den InsVw etwas abzusenken und dann, wie üblich, das Fahrzeug zur Entstempelung auszuschreiben.

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

  • Ich würde davon ausgehen, dass das Fahrzeug in dem Fall unterschlagen ist. In diesen Fällen reicht der Zulassungsbehörde eine Bestätigung der Polizei, dass Anzeige erstattet wurde, sowie die noch vorhandenen Fahrzeugpapiere für die Abmeldung.

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