Die Betreuung wurde am 1.6.2014 angeordnet. Zu diesem Zeitpunkt wohnte der Betreute noch in seinem Eigenheim.
Am 1.8.2014 ist der Betreute in ein Heim umgezogen.
Am 1.09.2014 hat der Betreuer das Vermögensverzeichnis eingereicht.
Wird bei der Festsetzung der Jahresgebühr jetzt das Eigenheim des Betreuten berücksichtig oder nicht ?