Hallo,
komme grad nicht weiter. SuFu hat mich nix geholfen
SV: Klage vor dem SG, Partei ist der deutschen Sprache nicht mächtig, der beigeordnete RA (es geht hier also um die PKH-Vgt) entstammt den gleichen Land wie die Kläger (ist somit Muttersprachler), ein Termin fand nicht statt.
RA reicht jetzt seinen Vergütungsantrag ein. Er macht darin sowohl Dolmetscherkosten als auch Übersetzungskosten geltend.
Die Übersetzungskosten sind angefallen, weil der RA ein Dokument aus dem Arabischen ins Deutsche übersetzt hat; diese sind m.E. insoweit auch von uns zu zahlen und korrekt abgerechnet.
Die Dolmetscherkosten werden für die Besprechungstermine mit den Mandanten geltend gemacht. Diese sprechen wie gesagt kein Deutsch, so dass der RA diese Besprechungen in Arabisch (seiner Muttersprache) abhält. Dabei werden (so liest sich jedenfalls die Kostenaufstellung) wohl auch Schriftstücke des Gerichts bzw. der Beklagten mündlich übersetzt/erläutert.
Gefühlt finde ich die Kosten nicht erstattungsfähig bzw. da Muttersprachler und deshalb keine besondere Mühe/Umstände die Mandanten richtig zu beraten. Aber Gefühl zählt ja bekanntlich nicht....:)
Hat jemand schon so einen Fall gehabt ? Oder weiß so Rechtsgrundlagen/-sprechung ?
Bin für jeden sachdienlichen Hinweis dankbar.