Hallo!
Ich bin noch neu in der Betreuungsabteilung, seht es mir bitte nach, aber der Palandt konnte mir da bei § 1809 und 1807 BGB nicht recht helfen. Was für Konten und Anlageformen sind denn mit einem Sperrvermerk zu versehen?
Hab ein Vermögensverzeichnis eingereicht bekommen vom ehrenamtlichen Betreuer, der gerade die Betreuung übernommen hat (eine Kneipenbekanntschaft des Betreuten, kein befreiter Betreuer). Vorhanden sind insgesamt knapp 350.000,00 EUR, verteilt auf
- Girokonto
- Tagesgeldkonto
- Verrechnungskonto
- 3 Wertpapierdepots
- Lebensversicherung
- 2 Bausparverträge
und noch ein Grundstück, welches hier im Thread gerade keine Rolle spielt.
Kann mir bitte jemand helfen?
Vielen Dank schon mal