Eine Bank geht dazu über, die Einlagen aus hinterlegten Sparbüchern hinterlegen zu wollen.
Die Sparbücher bleiben in der Hinterlegung.
Ich habe kein Problem damit, hier das Geld anzunehmen, aber aus der Sicht des Nachlassgerichts :
hier wird das Geld nicht mehr verzinst, als Einlage auf dem Sparbuch aber schon.
Muss ich das Nachlassgericht involvieren?