Betreuerwechsel wirksam erfolgt?

  • Hallo,

    mir liegt ein Verlängerunsgbeschluss vom Richter in einer Betreuungssache vor, den ich für recht fragwürdig halte. Ich wollte mal allgemein wissen, wie adrüber gedacht wird.

    Überschrieben ist der Beschluss auch mit "Verlängerung der Betreuung".

    Im Rubrum steht die Betroffene, Betreuer (alt), Verfahrenspflegerin und Betreuer (neu).
    [Die Klammern hinter Betreuer habe ich hier nur eingefügt, damit erkenntlich ist, dass es einen neuen und einen alten Betreuer gibt, weil es sich nicht aus dem Rubrum des Beschlusses ergibt.]

    Tenor des Beschlusses:

    ... hat das Amtsgericht beschlossen:

    Die bestehende Betreuung wird verlängert. Das Gericht wird bis spätestens [...] über die Aufhebung bzw. Verlängerung der Betreuung beschließen.

    Die Entscheidung ist sofort wirksam.

    Gründe:

    Für die Betroffene wurde mit Beschluss vom ... ein Betreuer bestellt. Es ist erforderlich die Betreuung zu verlängern.

    Die Aufgebenkreise sind:
    [...]

    Die bisherige Betreuerin Frau ... wird entlassen auf allseiteigen Wunsch.

    Zur neuen Betreuerin - ehrenamtlich - wird bestellt
    Frau ...


    Die durchgeführten Ermittlungen haben ergeben [...].

    RMB
    ...


    Ist hier tatsächlich ein Betreuerwechsel erfolgt, da dieser ja nur in den Gründen des Beschlusses aufgeführt ist, aber nicht im Tenor ausdrücklich über einen Betreuerwechsel entschieden wurde? Der Richterin brauche ich den Beschluss zur Neufassung wohl nicht vorlegen, ohne Begründung warum, nur weil ich der Meinung bin, dass ich den Beschluss für fehlerhaft halte.

    Ich bin für Meinungen dankbar.

  • Wenn ich einen Beschluss für unvollständig oder fehlerhaft halte ,lege ich ihn dem Richter zur Überprüfung vor.
    Unsere Richter nehmen das sportlich und nicht übel.
    Ansonsten sind sie auch persönlich ansprechbar.

  • Du wolltest Meinungen, also werfe ich mal meine ein.

    Für mich ist der Betreuerwechsel nicht wirksam.
    Die Entlassung des alten und Bestellung des neuen muss in den Tenor.

    Ist das nicht nur eine Frage der Form?

  • Du wolltest Meinungen, also werfe ich mal meine ein.

    Für mich ist der Betreuerwechsel nicht wirksam.
    Die Entlassung des alten und Bestellung des neuen muss in den Tenor.

    Ebenso.

    Die Entscheidungsgründe nehmen nicht an den konstitutiven Beschlusswirkungen teil und vermögen allenfalls zur Auslegung eines unklaren beizutragen (so etwa nach der BGH-Rechtsprechung, wenn sich nur aus den Entscheidungsgründen ergibt, dass der Betreuer als Berufsbetreuer bestellt wurde). Demgegenüber können die Entscheidungsgründe einen fehlenden Ausspruch im Tenor nicht ersetzen.

    Man stelle sich vor, im vorliegenden Fall wäre lediglich in den Gründen eine Unterbringungsgenehmigung enthalten. Die Rechtslage wäre keine andere.

  • Theoretisch: Dürfte die "neue" Betreuerin keinen Ausweis erhalten und nicht verpflichtet werden. Die Betreuung ist mit der "alten" immer noch im Amt befindlichen Betreuerin fortzusetzen (B+RL etc.). Mag diese sich beschweren, daß sie nicht entlassen wurde.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • ... Der Richterin brauche ich den Beschluss zur Neufassung wohl nicht vorlegen, ohne Begründung warum, nur weil ich der Meinung bin, dass ich den Beschluss für fehlerhaft halte.

    Ich bin für Meinungen dankbar.

    Weils drin steht, § 286 FamFG. Ob der B. in der derzeitigen Form unwirksam ist, hmm, ich denke eher nicht.

    Auch die Feststellung der Berufsmäßigkeit ist Mindestinhalt der Beschlussformel. Ist diese nicht aufgeführt, dann gibt es eigentlich keine auslegungsbedürftige/-fähige Unklarheit. Man kann nicht zwingend auf das Fehlen von etwas schließen, nur weil es nicht vorhanden ist. Nur wenn es da sein müsste, fehlt es.

    Trotzdem wird dies von der Rspr. zugelassen, weil Tenor und Gründe eine Einheit bilden. De facto wird der Tenor um die Feststellung der Berufsm. ergänzt, was man auch für den Betreuerwechsel annehmen kann. Aber wie gesagt, ich bin mir auch nicht ganz sicher.

    Es ist immer besser, die Figuren des Gegners zu opfern.

    Savielly Tartakover

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