Hallo,
mir liegt ein Verlängerunsgbeschluss vom Richter in einer Betreuungssache vor, den ich für recht fragwürdig halte. Ich wollte mal allgemein wissen, wie adrüber gedacht wird.
Überschrieben ist der Beschluss auch mit "Verlängerung der Betreuung".
Im Rubrum steht die Betroffene, Betreuer (alt), Verfahrenspflegerin und Betreuer (neu).
[Die Klammern hinter Betreuer habe ich hier nur eingefügt, damit erkenntlich ist, dass es einen neuen und einen alten Betreuer gibt, weil es sich nicht aus dem Rubrum des Beschlusses ergibt.]
Tenor des Beschlusses:
... hat das Amtsgericht beschlossen:
Die bestehende Betreuung wird verlängert. Das Gericht wird bis spätestens [...] über die Aufhebung bzw. Verlängerung der Betreuung beschließen.
Die Entscheidung ist sofort wirksam.
Gründe:
Für die Betroffene wurde mit Beschluss vom ... ein Betreuer bestellt. Es ist erforderlich die Betreuung zu verlängern.
Die Aufgebenkreise sind:
[...]
Die bisherige Betreuerin Frau ... wird entlassen auf allseiteigen Wunsch.
Zur neuen Betreuerin - ehrenamtlich - wird bestellt
Frau ...
Die durchgeführten Ermittlungen haben ergeben [...].
RMB
...
Ist hier tatsächlich ein Betreuerwechsel erfolgt, da dieser ja nur in den Gründen des Beschlusses aufgeführt ist, aber nicht im Tenor ausdrücklich über einen Betreuerwechsel entschieden wurde? Der Richterin brauche ich den Beschluss zur Neufassung wohl nicht vorlegen, ohne Begründung warum, nur weil ich der Meinung bin, dass ich den Beschluss für fehlerhaft halte.
Ich bin für Meinungen dankbar.