Unterschiedliche Voraussetzungen öffentliche Zustellung?

  • Spielwiese ist gut... :D

  • Laut #1 handelte es sich um eine Abmeldung von Amts wegen.

    Hatte ich gelesen. Ändert aber nichts daran, dass es eben möglich ist, einen solchen Eintrag sogar zu provozieren, wodurch er nicht richtiger werden muss. Ich habe es selbst schon veranlasst, dass jemand nach unbekannt abgemeldet wird, wenn sich z.B. im Rahmen einer Durchsuchung herausgestellt hat, dass der Vogel (hier) endgültig ausgeflogen war. Trotzdem bedeutete das nicht, dass der/diejenige keinen festen Aufenthaltsort hatte, wie die nach einigen Fahndungsbemühungen später erfolgte Festnahme an ... dann zeigte.
    Mir ging es alleine darum zu zeigen, dass die Auskunft des Gerichts ev. nicht so neben der Sache lag, wie JSanny das verstanden hatte.

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

  • Trotzdem bedeutete das nicht, dass der/diejenige keinen festen Aufenthaltsort hatte, wie die nach einigen Fahndungsbemühungen später erfolgte Festnahme an ... dann zeigte.

    Ok, aber man kann doch einer Privatperson/-Firma nicht die Ausschöpfung von Erkenntnismöglichkeiten auferlegen, die Behörden/Gerichten zur Verfügung stehen. :gruebel:

  • Kurzes Update:

    Nach nochmaliger Recherche steht der SC nach wie vor unter Bewährung. Der Bewährungshelfer teilt keine Anschrift mit, hat aber Vermittlung und Zahlung zugesagt. Also habe ich das Gericht gebeten, die Klage c/o zuzustellen, der Bewährungshelfer ist darüber informiert.

    Mitteilung Gericht: c/o Zustellung an Bewährungshelfer geht nicht.

    :mad:

    Wer Schmetterlinge Lachen hört, der weiß wie Wolken schmecken.
    Carlo Karges

  • Hm, was ist mit einer qualifizierten EMA ? Die will ich immer haben.

    Und der kann dem Bewährungshelfer ja Empfangsvollmacht erteilen, dann kannste da zustellen.

  • Ich würde auch sagen, wie auch schon Störtebecker: Den Bewährungshelfer bitten, sich eine Zustellungsvollmacht erteilen zu lassen.
    Das mit der Zahlungszusage ist ja interessant, wie will er das denn bewerkstelligen, der Bewährungshelfer?


    _________________________________________________________________________________



    Alles hat einmal ein Ende.

    Sogar der Montag! :S

  • Wenn der Bewährungshelfer Kontakt hat, dann hat er auch eine Adresse, an der man notfalls zustellen könnte, falls das mit der Zustellvollmacht nicht klappt.

    Ich würde also zunächst ein wenig abwarten, ob das mit der Vollmacht klappt, dann direkt nach der Adresse fragen. Falls das nicht funktioniert, dann würde ich Kontakt mit dem bewährungsüberwachenden Amtsgericht aufnehmen und dort um Bekanntgabe der Adresse bitten, unter Hinweis, dass der Bewährungshelfer die Herausgabe verweigert etc.
    Da Ihr ja die Geschädigte vertretet, hinterlässt das keinen besonderen Eindruck vom Verurteilten.

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

  • Dann rufe ich am Montag wohl den Bewährungshelfer noch mal an und frage ihn, ob er eine Zustellvollmacht hat. Die Adresse wollte er mir nicht geben, er würde Kontakt aufnehmen mit dem Schuldner und eine Zahlung vermitteln. Ist natürlich alles schwammig. Ich denke schon, daß er es gut meint und sicher auch mit dem Schuldner spricht, aber mir wäre wichtig einen Titel für die Partei zu erhalten, ist ja verständlich.

    Wer Schmetterlinge Lachen hört, der weiß wie Wolken schmecken.
    Carlo Karges

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