Hallo,
ich habe einen Erbscheinsantrag für einen Erbfall aus dem jahr 1946 vorliegen. Der Erblasser hat eine Ehefrau und zwei Kinder hinterlassen. Kann mir jemand mit dem Ehegattenerbrecht im Jahr 1946 weiterhelfen? Erbt die Ehefrau wie heute zu 1/2 oder waren zu diesem Zeitpunkt noch die gesetzlichen Regelungen aus der Zeit des Dritten Reiches in Kraft oder das Ehegattenerbrecht in sonst irgendeiner Weise anders geregelt? Habe bisher nichts eindeutiges dazu gefunden.
Viele Dank für eure Denkanstöße!