FamRZ 19/2014 Rechtspfleger = Verursacher von Katastrophen?!

  • Schade das dieser Beitrag nicht auch in der FamRZ erscheinen wird. Ich verstehe bis heute nicht, welchen Zweck Nedden-Boegers mit seinem ersten Artikel in der FamRZ verfolgte. Hoffentlich sehen die aufmerksamen Leser der Zeitschrift das reine Rückzugsgefecht des Richters und lassen sich nicht von dieser teilweisen Verdrehung deiner Worte beeinflussen.

    Nedden-Boeger nahm mit seinem Ausgangsbeitrag zu der - durchaus bestehenden - Problematik Stellung, wonach ein vom Kontrollbetreuer erklärten Vollmachtswiderruf im Fall der Geschäftsunfähigkeit des Betreuten irreparable Folgen hat. Dies war allerdings nichts Neues. Seine Brisanz erfuhr der Beitrag Nedden-Boegers in der Sache dadurch, dass Nedden-Boeger durch unzutreffende Berufung auf eine Entscheidung des Kammergerichts und unter Negierung der Rechtsprechung des eigenen Senats die Behauptung aufstellte, dass die Berechtigung zum Vollmachtswiderruf ausdrücklich in den Wirkungskreis des Kontrollbetreuers aufgenommen werden müsse, damit dieser überhaupt zum Widerruf der Vollmacht berechtigt sei. Diese Annahme ist abwegig und wenn der Kritiker dafür gescholten wird, dass er dies kritisiert, verwechselt dies Ursache und Wirkung.

    Ich habe kein Problem damit, dass Fachzeitschriften auf eine Erwiderung nebst Replik keine weitere Stellungnahme veröffentlichen, weil man sonst der jeweiligen "Gegenseite" wiederum Gelegenheit zu einer Entgegnung geben müsste und die Sache dann kein Ende nimmt.

    Über das "Nedden-Boeger-Problem" hinaus enthält meine Erwiderung aber auch eine detaillierte Stellungnahme zur Frage der Bestellung von Ergänzungspflegerin im gerichtlichen Genehmigungsverfahren, da Nedden-Boeger auch an der besagten fragwürdigen Entscheidung des XII. Zivilsenats mitgewirkt hatte (FamRZ 2014, 640 m. abl. Anm. Zorn). Diese Stellungnahme sollte natürlich möglichst nicht "untergehen".

  • Habe mir mal den gesamten Thread, nebst FamRZ und Rpfl. zu Gemüte geführt. Der Rpfl.-Beitrag im Heft stellt eine richtige Frage, wenn es ein Richter wäre, dann ....???

    Ich finde es schade, dass es immer solche Aussagen/Entscheidungen von besagten Personen gibt. Aber ich lasse mich durch solche Leute nicht schlecht reden. Wir sind alle Menschen (müssen auch komischerweise alle auf Toiletten, kochen mit Wasser, etc.) - ich weiß, Phrasenschwein -. Aber mir ist es wichtiger, dass ich anderen Menschen helfen kann als mich über so etwas - sicher nicht zu Unrecht - aufzuregen.

    Es sei mir an dieser Stelle ein Beispiel erlaubt.
    Ein Mann ist verstorben. Seine Ehefrau (sie war über 60 Jahre mit dem Erblasser verheiratet) hat den Erbschein beantragt und dieser lag in Ausfertigung vor, nur den Grundbuchberichtigungsantrag stellte sie - aus mir nicht bekannten Gründen - nicht. Ich habe sie innerhalb der 2 Jahres-Frist mehrfach freundlich gebeten - nicht mit dem SolumStar-Standardschreiben - den Berichtigungsantrag zu übersenden.

    Die 2 Jahre waren vorbei und einige Tage später klopfte es an meiner Tür. Die Ehefrau war da, die Akte lag auf/in einem meiner zahlreichen Aktenstapeln, sodass wir über den Vorgang uns unterhalten konnten. Sie teilte mir unter Tränen mit, dass sie es nicht übers Herz bringt, ihren Mann nach all den Jahren aus dem Grundbuch zu "löschen", denn sie haben ihr ganzes Leben miteinander verbracht.

    Ich habe dann einen Stuhl genommen, diesen neben meinen Schreibtisch gestellt und sie gebeten, auf diesem Platz zu nehmen, um zu sehen, dass ich ihren Mann nicht lösche, sondern lediglich unterstreiche und er für immer in diesem Blatt stehen bleibt, gemeinsam mit ihr. Als sie das sah, weinte sie weiter aber nun etwas glücklicher (weiß nicht, wie ich es beschreiben soll). Sie hat dann den Antrag unterschrieben, Kosten habe ich keine erhoben und wir haben uns dann noch etwas unterhalten, bis sie - nach der Übergabe mehrerer meiner Taschentücher - wieder "ausgehfähig" (war ihre Aussage^^) war. Sie hat mehrfach gedankt und ich habe ihr gesagt, dass so etwas für mich selbstverständlich ist - auch bei aller Arbeitsbelastung.

    Vielleicht liest das ja, der ein oder andere und erinnert sich daran, dass es Menschen gibt, die Hilfe brauchen und was wäre, wenn man selbst kein Jurastudium oder Rpfl.-Diplom und man würde auf einen Beamten treffen, der nur Dienst nach Vorschrift macht.

    Das Gefühl dieser Frau ein wenig Frieden gegeben und den Dank dieser älteren Dame erhalten zu haben, hat mir persönlich sehr viel bedeutet. Der Vorgang ist zwar schon länger her (2004) aber ich erinnere mich heute noch daran.

    :cup: Man sollte - wenigstens versuchen - stets bemüht zu sein. :schreiben

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