Hallo, bin das erste mal mit dabei, habe eine Frage, weil ich hierzu nix in den Foren und Kommentaren gefunden habe:
Partei ist sehr schlecht Deutsch und bringt sowohl zur Stellungnahme/Klageerwiderung auf der Geschäftsstelle/Rechtsantragstelle ihre Steuerberaterin, welche russisch spricht und für Sie übersetzt mit. Diese rechnet pro Stunde 45,-- € ab und pro gefahrenen Kilometer 0,30 €.
Der Gegner bestreitet die Erstattungsfähigkeit insgesamt.
Im Terminsprotokoll heißt es nur: "die Beklagten erscheinen persönlich und , da sie nicht hinreichend deutsch sprechen, haben sie Ihre Steuerberaterin Frau X mitgebracht..."
Im Termin wird ein Vergleich geschlossen..
Hat jemand eine Idee? Danke