Änderung des KFA nach Erlass KFB

  • Hallo allerseits,

    ich stehe hier gerade etwas auf dem Schlauch.
    Folgender Sachverhalt:
    Anfang 2014 wurde ein KFB antragsgemäß erlassen, über einen Betrag von ca. 200,00 EUR. Nun reicht der Rechtsanwalt der obsiegenden Partei die vollstreckbare Ausfertigung des KFBs zusammen mit einem neuen Kostenfestsetzungsantrag über einen Betrag von nunmehr nur noch 70,00 EUR hier ein. Der KFB sei "falsch erlassen" worden.
    Bei nochmaliger Prüfung des damaligen Antrags ist mir aufgefallen, dass zwar unser Aktenzeichen angegeben wurde, jedoch eine andere Parteibezeichnung (also S. gegen M, anstatt Sch. gegen N). Ist bei der Prüfung aber offensichtlich nicht aufgefallen. Auch der Gegenstandswert passte zum hiesigen Verfahren.

    Jetzt weiß ich leider nicht, was man hier veranlassen soll. § 319 scheidet m. E. aus, von einer offensichtlichen Unrichtigkeit würde ich eigentlich nicht ausgehen. Beschwert ist die Partei auch nicht, da sie obsiegt hat und ihr mehr festgesetzt wurde, als sie nun letztendlich haben möchte. Zumal die RM-Frist natürlich auch schon lange abgelaufen ist.

    Hat irgendjemand eine zündende Idee oder so einen Fall schon mal gehabt?

  • § 319 scheidet m. E. aus, von einer offensichtlichen Unrichtigkeit würde ich eigentlich nicht ausgehen.


    Wieso nicht? Wenn zwischen dem gerichtlichen Willen und seiner Äußerung diese Diskrepanz herrscht? Das Gericht wollte doch sicher nicht entgegen des Antrages gegen N. anstelle M. die 200 € festsetzen? Was spricht im übrigen dagegen, wenn sogar der Gläubiger damit einverstanden ist?

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    L E O N A R D O | D A | V I N C I

  • Ok, sorry, das war vielleicht doof ausgedrückt.
    Rubrum und alles passt zur Akte, im KFA wurde das Az. der Akte angegeben, alles i. O.. Aus der anderen Parteibezeichnung im Antrag habe ich nur geschlossen, dass die Kanzlei intern wohl irgendwie die Akten vertauscht hat.

    Aber ok, wenn nichts dagegen spricht: was mache ich denn dann für einen Beschluss?

  • Rubrum und alles passt zur Akte, im KFA wurde das Az. der Akte angegeben, alles i. O.. Aus der anderen Parteibezeichnung im Antrag habe ich nur geschlossen, dass die Kanzlei intern wohl irgendwie die Akten vertauscht hat.


    Irgendwie komme ich jetzt nicht hinterher. Wer hat denn jetzt was vertauscht und wer hat was gegen wen beantragt? Woher kommt denn auch die Diskrepanz der eigentlich nur gewollten (beantragten?) 70 € zu den dann festgesetzten 200 €? Was für "Akten" wurden denn vertauscht?

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    L E O N A R D O | D A | V I N C I

  • Ok, anders. Der KFB ist antragsgemäß ergangen. Jetzt wird der Antrag im Nachhinein geändert und es soll neu festgesetzt werden, nämlich ein geringerer Betrag als im KFB.

  • Ok, anders. Der KFB ist antragsgemäß ergangen. Jetzt wird der Antrag im Nachhinein geändert und es soll neu festgesetzt werden, nämlich ein geringerer Betrag als im KFB.

    Es wird aber doch kein neuer Antrag im Nachhinein geändert, sondern aufgrund der vorherigen Entscheidung ein neuer Antrag gestellt. Der Sinn dieses Vorgehens erschließt sich mir auch insofern nicht, weil ein Rechtsschutzbedürfnis dafür doch fehlen dürfte. Der jetzt neu beantragte Betrag von 70 EUR ist doch - so verstehe ich Dich - bereits in den 200 EUR enthalten. Wenn der darüber hinausgehende Betrag von 130 EUR nicht hätte festgesetzt werden dürfen, er jetzt aber rechtskräftig ist, dann verbleibt es doch dem Gläubiger, entsprechend nur die 70 EUR daraus (teil-) zu vollstrecken und nach Zahlung dieses Betrages die vollstr. Ausf. des KfB auszuhändigen.

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    L E O N A R D O | D A | V I N C I

  • Genau das dachte ich mir auch. Dann sagt er eben entweder dem Schuldner: du musst nur 70,00 EUR bezahlen oder vollstreckt bei Nicht-Zahlung entsprechend nur 70,00 EUR... Andererseits ist halt ein Titel in der Welt, mit dem der Gläubiger im Prinzip einen höheren Betrag vom Schuldner einfordern könnte.

    aaandererseits ist jetzt halt dieser Titel in der Welt, mit dem sie ja weitaus mehr vom Schuldner eintreiben könnten. Deswegen konnte ich mich noch nicht dazu entschließen, einfach zu schreiben: wurde antragsgemäß entschieden, basta.

  • aaandererseits ist jetzt halt dieser Titel in der Welt, mit dem sie ja weitaus mehr vom Schuldner eintreiben könnten.


    Ja und? Der Schuldner hätte sich doch gegen die zu hohe Festsetzung zur Wehr setzen können. Das hat er nicht getan. Dann muß er mit den Folgen leben.

    Und was die jetzt beantragten 70 EUR angeht, ist der Antrag dann abzuweisen, da ansonsten eine doppelte Festsetzung dieses Betrages vorläge.

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  • Ich hätte das jetzt nicht anders bewertet als Bolleff:

    Im Stakkato:
    - 70 € wären festzusetzen gewesen.
    - 200 € sind festgesetzt worden.
    - Schuldnerseite hat die RM-Frist verpennt.
    - KFB ist mithin antragsgemäß ergangen und rechtskräftig. Fertig!

    Mögen die Parteien sich nun untereinander einigen. Auch m.E. ist das Gericht aus dem Verfahren raus.

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