Hallo allerseits,
ich stehe hier gerade etwas auf dem Schlauch.
Folgender Sachverhalt:
Anfang 2014 wurde ein KFB antragsgemäß erlassen, über einen Betrag von ca. 200,00 EUR. Nun reicht der Rechtsanwalt der obsiegenden Partei die vollstreckbare Ausfertigung des KFBs zusammen mit einem neuen Kostenfestsetzungsantrag über einen Betrag von nunmehr nur noch 70,00 EUR hier ein. Der KFB sei "falsch erlassen" worden.
Bei nochmaliger Prüfung des damaligen Antrags ist mir aufgefallen, dass zwar unser Aktenzeichen angegeben wurde, jedoch eine andere Parteibezeichnung (also S. gegen M, anstatt Sch. gegen N). Ist bei der Prüfung aber offensichtlich nicht aufgefallen. Auch der Gegenstandswert passte zum hiesigen Verfahren.
Jetzt weiß ich leider nicht, was man hier veranlassen soll. § 319 scheidet m. E. aus, von einer offensichtlichen Unrichtigkeit würde ich eigentlich nicht ausgehen. Beschwert ist die Partei auch nicht, da sie obsiegt hat und ihr mehr festgesetzt wurde, als sie nun letztendlich haben möchte. Zumal die RM-Frist natürlich auch schon lange abgelaufen ist.
Hat irgendjemand eine zündende Idee oder so einen Fall schon mal gehabt?