Hauptbevollmächtigter nach altem Recht, Terminsvertreter nach neue Recht

  • Hatte jemand von euch schon den Fall, dass ein Hauptbevollmächtigter nach altem Recht abrechnet und der Terminsvertreter, der später von der Partei beauftragt wurde nach neuem Recht?
    Wie würdet ihr das sehen: Bekommt er nur die Hälfte der Gebühren des HV nach altem Recht oder die nach neuem?:gruebel:

  • Der Terminsvertreter erhält die Gebühren nach neuem Recht, wenn ihm der unbedingte Auftrag zur Terminsvertretung nach dem 31. Juli 2013 erteilt wurde.

    Aber wieso "nur die Hälfte der Gebühren des HV"? Der Terminsvertreter erhält doch eine 0,65 VG und eine 1,2 TG?

    » Die meisten Probleme entstehen bei ihrer Lösung. «
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