Hatte jemand von euch schon den Fall, dass ein Hauptbevollmächtigter nach altem Recht abrechnet und der Terminsvertreter, der später von der Partei beauftragt wurde nach neuem Recht?
Wie würdet ihr das sehen: Bekommt er nur die Hälfte der Gebühren des HV nach altem Recht oder die nach neuem?
Hauptbevollmächtigter nach altem Recht, Terminsvertreter nach neue Recht
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Der Terminsvertreter erhält die Gebühren nach neuem Recht, wenn ihm der unbedingte Auftrag zur Terminsvertretung nach dem 31. Juli 2013 erteilt wurde.
Aber wieso "nur die Hälfte der Gebühren des HV"? Der Terminsvertreter erhält doch eine 0,65 VG und eine 1,2 TG?
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Bei VV Nr. 3401 steht doch "in Höhe der Hälfte der dem Verfahrensbevollmächtigten zustehenden Verfahrensgebühr"
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Vielleicht hilft Dir das hier weiter?
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"in Höhe der Hälfte der dem Verfahrensbevollmächtigten zustehenden Verfahrensgebühr"
Eben. Aber nicht in Höhe der Hälfte aller Gebühren.
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Danke für den Tipp, das habe ich nicht gefunden!
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Und bei der Vergleichsberechnung mit den fiktiven RK kommt bei den Kosten des UBV zu der 0,65 VG noch die Differenz der 1,2 TG altes Recht zu der 1,2 TG neues Recht.
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