Bad Boll - Tagung an der ev. Akademie in Zusammenarbeit mit dem BDR

  • Auch in diesem Jahr wird an der evangelischen Akademie in Bad Boll wieder eine rechtspolitische Tagung in Zusammenarbeit mit dem Bund Deutscher Rechtspfleger stattfinden. Anders als in anderen Jahren betrifft es heuer nicht die Woche um den Buß- und Bet- Tag (den nur noch die Sachsen als Feiertag genießen), sondern bereits die erste Novemberwoche, genauer den Zeitraum vom 5. bis 7. November 2014.

    "Kindschaftsrecht im Umbruch" ist diesmal unser Kernthema. Wo steht das deutsche Kindschaftsrecht im internationalen Vergleich? Welche Reformideen werden derzeit im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz verfolgt? In Fachvorträgen wird diesen und weiteren Fragen am Mittwochnachmittag und Donnerstagvormittag auf den Grund gegangen.

    Am Donnerstagnachmittag können die Teilnehmer dann wahlweise an einem der Arbeitskreise teilnehmen. Zwei der Arbeitskreise widmen sich dem Kernthema:

    Arbeitskreis 1: Die erweiterte Aufsicht des Familiengerichts über Vormünder und Pfleger
    Sachverständige Begleitung: Uwe Harm; Moderation: Christina-Maria Leeb

    Arbeitskreis 2: Reformbedarf in familienrechtlichen Genehmigungsverfahren
    Sachverständige Begleitung: Dagmar Zorn; Moderation: Elke Strauß

    Darüber hinaus sind zwei weitere Arbeitskreise geplant:

    Arbeitskreis 3: Das Datenbankgrundbuch
    Sachverständige Begleitung: Walther Bredl, Thomas Lang, Moderation: Andreas Zeiser

    Arbeitskreis 4: Veränderte Aufgabenstrukturen durch E-Justiz
    Sachverständige Begleitung: Wolfgang Lämmer; Moderation: Mario Blödtner


    Am Freitag wird nach den Berichten aus den Arbeitskreisen eine Podiumsdiskussion zum Kindschaftsrecht die Tagung abrunden.

    Ich bin sicher, dass nicht allein Rechtspfleger am Familiengericht von der Teilnahme an dieser Tagung profitieren. Über das Datenbankgrundbuch z.B. werden zwei Herren referieren, die selbst die Entwicklung des Datenbankgrundbuchprojekts verantworten - hier gibt es also Informationen aus erster Hand.

    Überdies: Wer schon einmal in Bad Boll war, weiß das dortige Ambiente, die angeregten Diskussionen, die abendliche Geselligkeit im "Café Heuss" und überhaupt die Begegnung mit Kollegen aus nah und fern zu schätzen.

    Obwohl offiziell bereits Anmeldeschluss ist, lege ich Kurzentschlossenen noch eine Nachfrage an der evangelischen Akademie wärmstens ans Herz.

    Zur Anmeldung geht es hier entlang.

    Das detaillierte Tagungsprogramm ist hier nachzulesen.

  • Du kommst? Das ist erfreulich. Und ganz gewiss ein weiterer Grund, warum Familien- und Betreuungsrechtspfleger unbedingt in die Schwäbische Alb reisen sollten.

  • Fracht sich nur , wieviel jetzert noch nach Boll kommen angesichts des GDL-Versagens.
    Werde wohl morjen auf meinen PKW umsteigen.

  • Vom BDR-Geschäftsführer hab ich die Auskunft, dass die Tagung auf jeden Fall stattfindet.
    Sie ist uns einfach zu wichtig, um sie abzusagen.

    Jetzt steht fest, dass von Mittwochnacht bis Montagfrüh der Streik andauern soll.

    Sicherlich werden viele jetzt mit dem Auto anreisen, die sonst den Zug genommen hätten. Auch Flüge nach Stuttgart mit anschließender Taxifahrt sind mögich (wenn mehrere reisen, können sie Fahrgemeinschaften bilden und die Kosten eindämmen).

    Mich selbst bringt dieser Bahnstreik gewaltig ins Strudeln, ich hoffe, dass ich in den nächsten Stunden das Problem doch noch lösen kann.

  • "Kindschaftsrecht im Umbruch"
    Bericht von der Tagung an der Ev. Akademie Bad Boll vom 5. bis 7. November 2014

    Die Tagung in Bad Boll ist keine Fortbildungsveranstaltung für Rechtspfleger Vielmehr geht es hier um den Austausch zu Themen, die über den Tellerrand der eigenen Arbeit hinausgehen. Über Ländergrenzen und auch über Berufsgrenzen hinweg wird zu Diskussionen eingeladen, die den Horizont weiten und das gegenseitige Verständnis der Beteiligten an unterschiedlichsten gerichtlichen Verfahren stärken. Im angenehmen Ambiente der evangelischen Akademie, romantisch gelegen in der Schwäbischen Alb, genießen Teilnehmer das gute Essen, die abendliche Geselligkeit im Café Heuss, vor allem aber das Zusammentreffen ganz unterschiedlicher Menschen, die sich bereit finden, ihre Erfahrungen in ein gemeinsames Thema einzubringen.

    In diesem Jahr fanden nur etwa zwei Dutzend Rechtspfleger nach Bad Boll, um sich mit dem "Kindschaftsrecht im Umbruch" drei Tage lang in Vorträgen und Arbeitskreisen auseinanderzusetzen. Der Bundesvorsitzende des BDR, Wolfgang Lämmer, benannte in seiner Begrüßung zur Eröffnung der Tagung vor allem drei Ursachen hierfür:
    Die nächstliegende ist der Zusammenbruch des Zugverkehrs durch den Streik der GdL. Entgegen den Darstellungen der Deutschen Bahn ist es aber legitimes Recht der GdL, nicht nur Lokführerinteressen zu vertreten.
    Eine zweite Ursache vermutete Lämmer darin, dass es dem BDR nicht gelungen ist, das Thema "Vormundschaftsrecht" den Rechtspflegern Deutschlands nahe genug zu bringen.
    Aber auch eine dritte Ursache spielt eine Rolle: die immer weiter steigende Arbeitsbelastung bei Gericht. Diese wird allzu gern verdrängt, oft wird die Arbeitsweise oder die Lebensweise den Gegebenheiten angepasst, indem man entweder flüchtig und oberflächlich arbeitet oder durch Überstunden sich selbst ausbeutet.

    Der positive Aspekt eines überschaubaren Teilnehmerkreises ist es, dass man konzentriert arbeiten kann. Dies zeigte sich gleich beim ersten Vortrag von Henriette Katzenstein vom Deutschen Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e. V. (DIJuF): "Das Kind berücksichtigen – aber wie? Vom Verfahren nach § 1666 BGB bis zur Aufsicht über die Vormundschaft".
    Im Zentrum der Überlegungen steht das Kind, dessen Wille und Wohl in Kindeswohlgefährdungsfällen gar nicht so leicht zu erkennen ist. Hilfen für das geschädigte Kind müssen seine Ressourcen, Chancen und Entwicklung fördern – was braucht das Kind, um einen Sprung nach vorn zu machen? Wird ein Vormund eingesetzt, ergeben sich Probleme aus der nötigen Aufteilung elterlicher Verantwortung für das Kind im Spannungsfeld zwischen Vormund, Pflegeeltern und Herkunftsfamilie. Durch die 2011 eingeleitete Reform ist die Rolle des Vormunds bestimmender geworden. Es bedarf dagegen einer weiteren Qualitätsentwicklung in den Jugendämtern, wo es bisher ausgerechnet für diesen wichtigen Teilbereich noch keine Richtlinien gibt. Die Bedeutung der Aufsicht des Jugendsamts wächst; zwar kommt dem Gericht lediglich eine Rechtsaufsicht zu, diese ist aber nicht möglich ohne Fachkunde. An den Gerichten ist es, die pflichtgemäße Führung der Vormundschaft nachzuprüfen, wobei auf Kriterien wie die Beteiligung des Kindes an Entscheidungen, häufige Wechsel im Umfeld des Kindes, eingeleitete Therapien und der Verlauf der kindlichen Entwicklung zu schauen ist. Eine Eignung als Vormund umfasst neben der Erziehungsebene auch die Erledigungskompetenz. Eine fundierte Auswahl des Vormunds erfordert Zeit und personelle Ressourcen.

    Auch in diesem Jahr referierte Rechtsanwalt Dr. Strasser, München, über den Internationalen Rechtsverkehr und seine Grenzen. In diesem Jahr widmete er sich der europäischen Zwangsvollstreckung durch Pfändung von Geldforderungen. Der PfÜB ins Bankkonto sei das schärfste Schwert im Arsenal, es frage sich aber, ob das auch in Auslandssachen gelte oder ob es dort heißt: "Schwerter zu Pflugscharen". Drei Fallgruppen seien zu unterscheiden: Der Schuldner befinde sich im Ausland, der Drittschuldner befinde sich im Ausland, Gläubiger und Drittschuldner befinden sich im Ausland. Besondere Schwierigkeiten mache die Drittschuldnerzustellung ins Ausland, die derzeit unzulänglich geregelt ist. Wichtig – gerade auch für Rechtspfleger war der Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 655/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 zur Einführung eines Verfahrens für einen Europäischen Beschluss zur vorläufigen Kontenpfändung im Hinblick auf die Erleichterung der grenzüberschreitenden Eintreibung von Forderungen in Zivil- und Handelssachen. Diese Verordnung wird im Wesentlichen ab dem 18. Januar 2017 gelten.

    Der Vortrag am Donnerstagmorgen von Prof. Dr. Anatol Dutta (Universität Regensburg) befasste sich mit der Zuweisung der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern im internationalen Vergleich: Diese Zuweisung (als ein Bündel von Pflichtrechten) kann kraft Gesetzes erfolgen, was eine gewisse Typisierung voraussetzt; gemeinsame elterliche Sorge kann durch Rechtsgeschäft geschaffen (aber nicht geregelt) werden; oder die Zuweisung der elterlichen Sorge erfolgt kraft gerichtlicher Entscheidung. Die Regelungen innerhalb Europas unterscheiden sich deutlich. Allerdings gehen auch die Ansichten darüber auseinander, welche Fragestellungen der gemeinsamen elterlichen Sorge unterfallen und welche Entscheidungen der betreuende Elternteil trotz gemeinsamer Sorge allein treffen kann.

    Im nächsten Vortrag informierte Frau Andrea Böke vom BMJV die Teilnehmer über den Stand der Diskussion zur Reform des Kindschaftsrechts. Eckpunkte der Bestrebungen sind etwa die Betonung der Subjektstellung des Mündels, die Stärkung der Personensorge des Vormunds, die Erhöhung der personellen Ressourcen in der Vormundschaft, die Qualitätsverbesserung der Amtsvormundschaft, die Modernisierung und Entbürokratisierung der Vermögenssorge sowie die Vereinfachung des Gesetzesaufbaus, sodass Normenkomplexe dort geregelt werden sollen, wo sie im Wesentlichen angewendet werden (Genehmigungstatbestände in der Vermögenssorge also schwerpunktmäßig im Betreuungsrecht). Zum zeitlichen Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens teilte Frau Böke mit, dass demnächst ein Entwurf des BMJV den Interessenvertretern zur Stellungnahme übersandt werde, anhand der dortigen Anregungen dann ein Regierungsentwurf erarbeitet werde, der nach einem entsprechenden Kabinettsbeschluss das Gesetzgebungsverfahren durchlaufen soll.

    Anschließend reflektierte Wolfgang Mayer-Ernst, Pfarrer und Studienleiter der Evangelischen Akademie Bad Boll, über die Frage, wie man Kinder zu ihrem Recht kommen lassen kann. Man müsse "vom Kind aus denken", was gar nicht so leicht ist. Noch vor wenigen Generationen wurden Kinder nicht als eigenständige Persönlichkeiten, als vollwertige Menschen wahrgenommen. Diese Auffassung, den Kindern das triebhafte Böse austreiben und ihnen die Vernunft einbläuen zu müssen, prägte den Umgang mit Kindern. Auch als im Zeitalter der Industrialisierung erste Maßnahmen zur Eindämmung der Kinderarbeit getroffen wurden, geschah dies nicht zuerst im Interesse der Kinder, sondern vor allem, um leistungsfähige Erwachsene zu bekommen (der Kaiser braucht Soldaten).

    Am Donnerstagnachmittag fanden zwei Arbeitskreise statt. Der erste Arbeitskreis befasste sich mit der erweiterten Aufsicht des Familiengerichts über Vormünder und Pfleger sowie mit dem Reformbedarf in familienrechtlichen Genehmigungsverfahren. Als Sachverständige, die den Arbeitskreis begleiteten, waren Uwe Harm und Horst Bestelmeyer gewonnen worden. Die Moderation übernahmen Christina-Maria Leeb, und Elke Strauß. Die Teilnehmer des Arbeitskreises diskutierten über die Rechtsaufsicht der Gerichte über die Tätigkeit der Vormünder, aber auch über Möglichkeiten, gerade im Bereich der Vermögenssorge Vereinfachungen und Veränderungen zu erreichen. Die auf dem Rechtspflegertag 2012 vom BDR verabschiedete Resolution zum FamFG-Bereich bietet detaillierte Antworten auf aktuelle Fragen der Zeit. Die dortigen Thesen wurden im Arbeitskreis vertieft behandelt. Kontrovers äußerten sich die beiden Sachverständigen etwa zur Notwendigkeit einer Ergänzungspflegerbestellung im Rahmen von elterlichen Rechtsgeschäften.

    Der zweite Arbeitskreis befasste sich im Kern mit dem Datenbankgrundbuch als eines der aktuellen länderübergreifenden Projekte der E-Justiz. Die Sachverständigen, Herr Walther Bredl vom Bayerischen Staatsministerium der Justiz und Herr Thomas Lang von der gemeinsamen IT-Stelle der Bayerischen Justiz, die den Arbeitskreis begleiteten, sind gerade mit der Entwicklung des Datenbankgrundbuchs befasst. Unter der Moderation von Andreas Zeiser, begleitet vom BDR-Bundesvorsitzenden Wolfgang Lämmer und dem BDR-Geschäftsführer Mario Blödtner, wurde den Teilnehmern der Stand der Entwicklung des Datenbankgrundbuchs in ihren technischen und rechtlichen Fragestellungen präsentiert.

    Am Freitag, nach den Berichten aus den Arbeitskreisen, wurde in einer Podiumsdiskussion über das "Kindschaftsrecht im Umbruch" der Frage nachgegangen, ob und wie wir Kindern zu ihrem Recht verhelfen. Zum Teilnehmerkreis gehörten Uwe Harm (BDR Schleswig-Holstein), Monika Clausius (Familiengerichtstag), Jürgen Filius (MdL BaWü, Fraktion Grüne, Uwe Bodmer (Kinderschutzbund) und Astrid Leonhardt (Amtsvormünderin). Einig war man sich, dass die Kinderrechte endlich ins Grundgesetz und auch in die Landesverfassungen gehören – Jürgen Filius sagte zu, diesem Thema künftig Nachdruck zu verleihen. Einig war man sich aber auch, dass dies allein nicht genügt. Dies gilt sowohl für Fälle einer Kindeswohlgefährdung durch elterliches Versagen als auch für Trennungs-/Scheidungskinder. Fiskalische Erwägungen dürfen nicht das Maß vorgeben, welche finanziellen und personellen Ressourcen zum Schutz von Kind und Familie aufgewendet werden. Wo Eltern sich grenzverletzend verhalten, ist es Aufgabe des Staates, dem Kind zu helfen, noch bevor die Sache aus dem Ruder läuft. In Umgangspflegschaften stehen mehr die Probleme zwischen den Eltern im Zentrum, statt dass auf das Kind geschaut wird. Eltern müssen gestärkt werden, um Kindern diesen anhaltenden Loyalitätskonflikt zu ersparen.

    "Das Schicksal der Kinder sind ihre Eltern" – so formulierte Frau Leonhardt. Für die Wahrung von Wunsch und Wille des Kindes sind auch die Gerichte gefordert. Frau Clausius lud die Tagungsteilnehmer herzlich ein, sich auch im Familiengerichtstag einzubringen. Der 21. Deutsche Familiengerichtstag wird vom 21. bis 24. Oktober 2015 in Brühl stattfinden. Der Bund Deutscher Rechtspfleger, selbst Mitglied im Familiengerichtstag e.V., will die Rechtspfleger dafür gewinnen, dort die Stimme für die Kinderrechte zu erheben.

    Einmal editiert, zuletzt von ElStra (25. November 2014 um 09:37) aus folgendem Grund: Tippfehler beseitigt

  • Die Einladungen für die diesjährige Tagung in Bad Boll gehen jetzt in Druck.

    Über die Grenzen hinaus
    Rechtspflege unter europäischem Einfluss

    so lautet in diesem Jahr das Motto der dreitägigen Veranstaltung, die von der Ev. Akademie Bad Boll in Zusammenarbeit mit dem Bund Deutscher Rechtspfleger durchgeführt wird.

    Schwerpunkte sind:
    - Europarecht (Internationaler Rechtsverkehr; Entwicklung des elektronischen Rechtsverkehrs im europäischen Vergleich; das EJN = Hilfe in grenzüberschreitenden Verfahren; Die Europäische Erbrechtsverordnung; Europäisches Handesregister; abschließende Podiumsdiskussion über "Rechtsstaat Europa")
    - E-Justiz (Entwicklung des elektronischen Rechtsverkehrs im europäischen Vergleich; Veränderte Aufgabenstrukturen durch E-Justiz)
    - Grenzfälle des Vollstreckungsrechts (Suiziddrohung in der Zwangsvollstreckung; Versteigerungsverhinderer in Aktion)

    Die Gastgeber konnten wieder namhafte Referenten, Sachverständige Begleiter und Moderatoren für die Durchführung der Tagung gewinnen. Ob die Veranstaltung ein Erfolg wird, hängt aber vor allem auch von den Teilnehmern ab! Ich würde mich freuen, wieder viele Rechtspfleger und andere Rechtsinteressierte in Bad Boll begrüßen zu können.

    Um die Anreise zu erleichtern, wird in diesem Jahr ein Shuttleservice vom Flughafen Stuttgart und vom Bahnhof Göppingen angeboten. FÜr BDR-Mitglieder ist die Nutzung kostenlos.

  • So richtig reizen mich die Themen diesesmal nicht , da ich eher aus der FamFG-Ecke komme.
    Wenn die kleine Eule dort dieses Jahr hingeht , dann eher wegen den Leutz und Boll selbst.
    Vielleicht sieht man dieses Jahr auch den einen oder anderen Forianer dort; was natürlich ein weiterer Grund wäre.

  • Ja, das geplante Thema Stand der Reform des Vormundschaftsrechts musste dieses Jahr weichen. Ich bin freilich sicher, dass auch Du davon profitierst zu erfahren, dass und wie uns das Europäische Justizielle Netz bei Fällen mit Auslandsberührung helfen kann.

    Die Gründe, warum Du sowieso kommen solltest, hast Du ja selbst benannt ... Bad Boll lockt immer auch wegen des Umfelds, wegen der Begegnung mit Rechtspflegern und der so unterschiedlichen Sicht auf Probleme, wie man sie nur mit eigenen Erfahrungen nicht durchdringen könnte. Mich würde es freuen, wenn Du dieses Jahr wieder dabei bist.

    Was die Präsenz von Forianern in Bad Boll angeht: Mit Dir wären wir nach meiner Kenntnis schon mal 7 Forenmitglieder, die dabei sind. Angesichts von knapp 4000 Foren-Usern ist da freilich noch sehr viel Luft nach oben ...

    Einmal editiert, zuletzt von ElStra (1. August 2015 um 17:19)


  • Was die Präsenz von Forianern in Bad Boll angeht: Mit Dir wären wir nach meiner Kenntnis schon mal 7 Forenmitglieder, die dabei sind. Angesichts von knapp 4000 Foren-Usern ist da freilich noch sehr viel Luft nach oben ...


    Hast mich da schon mit eingerechnet? Habe mich angemeldet, weil für mich tatsächlich fast alle Themen Bezug zu meinem Dezernat haben (aktuell: Grundbuch, Auslandszustellungen und Vollstreckung). Passt scho! :D
    Und Bad Boll ist als Tagungsort sowieso unschlagbar!

    Grüße aus dem Rheinischen
     Bee
    ________________________________________________
    Jedes Wort ist falsch und wahr, das ist das Wesen des Wortes.
    Max Frisch


  • Was die Präsenz von Forianern in Bad Boll angeht: Mit Dir wären wir nach meiner Kenntnis schon mal 7 Forenmitglieder, die dabei sind. Angesichts von knapp 4000 Foren-Usern ist da freilich noch sehr viel Luft nach oben ...


    Hast mich da schon mit eingerechnet? Habe mich angemeldet, weil für mich tatsächlich fast alle Themen Bezug zu meinem Dezernat haben (aktuell: Grundbuch, Auslandszustellungen und Vollstreckung). Passt scho! :D
    Und Bad Boll ist als Tagungsort sowieso unschlagbar!

    Schon wären wir 8. :daumenrau Ich freu mich. :)
    Auch auf unser Wiedersehen.

  • Bin auch dabei...

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

    Nachlass-Kanzlei / Büro für gerichtliche Pflegschaften / Nachlasspflegschaften, Nachlassverwaltungen, Testamentsvollstreckungen, Nachlassbetreuungen /
    Nachlasspfleger Thomas Lauk - http://www.thomaslauk.de

  • Nur falls mich jemand vermissen sollte:):
    Bin kurzfristig in Bad Boll nicht dabei.
    Der Termin ist dieses Jahr einfach blöd gelegt und passt mir nicht mehr in die Landschaft.

  • Ich war zwar schon angemeldet, musste aber leider wegen familiärer Situation stornieren. Schade, hatte mich so gefreut!

    Grüße aus dem Rheinischen
     Bee
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    Max Frisch

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